Freitag, 31. Oktober 2008

"Vertrag von Lissabon" in der BRD wirksam

Während ich in meinem Beitrag von Juni / Juli 2008 noch die Hoffnung hegte, daß die BRD - nach dem NEIN von 53,4 % der wahlberechtigten EU-Bürger und den zahlreichen Verfassungsklagen (inzwischen sollen es 12 sein) - keine irreversible Fakten schaffen und auf die Entscheidung des BVerfG warten würde, wurden die relevanten innerstaatlichen Gesetze zum sog. "Vertrag von Lissabon" ausgefertigt, vom Bundespräsidenten unterzeichnet und wirksam. Die innerstaatlichen Wirksamkeit ist lediglich aufschiebend bedingt, bis der "Vertrag von Lissabon" selbst in Kraft tritt. Das erfolgt am 1. September 2009 oder dann, wenn die letzte Regierung (hier geht es eigentlich nur um Irland) ihre Urkunde vertragsgemäß bei der italienischen Regierung hinterlegt hat.

Das geht eindeutig aus den "Analysen und Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages" vom 30. Oktober 2008 hervor, hier:
http://www.bundestag.de/wissen/analysen/2008/gesetze_zum_vertrag_von_lissabon.pdf

»Der Vertrag von Lissabon wird in Deutschland durch drei Gesetze umgesetzt. Für zwei dieser drei Gesetze ist mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Oktober 2008 das innerstaatliche Ratifizierungsverfahren beendet: für das Gesetz zum Vertrag von Lissabon (auch Zustimmungs- oder Vertragsgesetz genannt) und für das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Das so genannte Begleitgesetz wurde noch nicht ausgefertigt.« Der Grund, daß noch ein Gesetz fehlt ist formaler Natur: »Ein Gesetz, das auf einer Grundgesetzänderung beruht, darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst nach dem Inkrafttreten des verfassungsändernden Gesetzes ausgefertigt werden. Da das Inkrafttreten der Grundgesetzänderung vom Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon abhängt, darf das Begleitgesetz noch nicht ausgefertigt werden.«

Lediglich die Unterzeichnung der Ratifikationsurkunde durch den Bundespräsidenten und Hinterlegung bei der italienischen Regierung steht aus. Dies gehört jedoch nicht mehr zum "innerstaatlichen Umsetzungsverfahren". Die Unterzeichnung und Hinterlegung der Ratifikationsurkunde wird - so die Mitteilung des Bundespräsidialamt am 30. Juni 2008 - mit Entscheidung des BVerfG erfolgen.

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