Mittwoch, 3. März 2010

Die "Linke" in guter Tradition!?

»Nach Paragraf 38 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages kann der Präsident wegen gröblicher Verletzung der Ordnung ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verweisen. Davon habe ich vorhin Gebrauch gemacht« Norbert Lammert, Bundestagspräsident, am 26. Februar 2010.

Was war geschehen?
Politiker der Fraktion "Die Linke" im BRD - Bundestag hatten anläßlich der Aufstockung des Bundeswehr-Truppenkontingentes im fernen Afghanistan mit Protestplakaten im Plenum gegen den Afghanistan-Einsatz demonstriert. Darauf wurden sie von der Sitzung ausgeschlossen. »Den Ausschluss so vieler Politiker einer Fraktion wie am Freitag bei der Partei Die Linke hat es in der Geschichte des Bundestags noch nicht gegeben« stellte "Die Welt" fest.

Nach der o.g. Geschäftordnung gilt der Auschluß zunächst für den Rest der Sitzung und kann bis auf max. 30 Tage verlängert werden. Der Plenarsaal muß von den Betroffenen sofort verlassen werden, notfalls werden sie mit Polizeigewalt entfernt. Dem Ausschluß folgt die Kürzung der Kostenpauschale.

Traditionen?!
Seit der Konstituierung des westdeutschen Bundestages im Jahre 1949 wurden bis zu jenem 26. Februar 2010 "lediglich" 23 Abgeordnete ausgeschlossen. Seit dem Anschluß der DDR 1990 war kein Ausschluß mehr verfügt worden. Im "17. Deutschen Bundestag" ist die Partei mit 76 Abgeordneten verteten. Nicht alle waren allerdings anwesend. Gegen die Ausweitung der bundesdeutschen Kriegsbeteiligung haben 71 Abgeordnete der "Linken" gestimmt. Einer soll am Protest nicht teilgenommen aber sich dem Ausschluß angeschlossen haben, einer "erst" zur Abstimmung hinzugekommen sein. Ich gehe daher von 70 ausgeschlossenen Parlemantariern aus. Damit hätte sich die Zahl der Parlemantarier, gegen die die höchstmöglichste Diziplinierungsmaßnahme ausgesprochen wurde, schlagartig von 23 auf 93 erhöht.

Der erste Ausschluß erfolgte bereits 1949, als Kurt Schumacher, SPD-Fraktionschef, den westdeutschen Regierungschef Konrad Andenauer (CDU) - m.E. völlig zurecht - als "Kanzler der Alliierten" bezeichnet. Dafür gab es damals 20 Tage. Herbert Wehner, ebenfalls SPD, kassierte einmal 10 Tage. Die Spitzensatz hält jedoch naheliegend ein Kommunist: Walter Fisch wurde 1950 zur Höchststrafe von 30 Tage "verurteilt", nachdem bereits vier andere KPD-Abgeordnete für 20 Tage ausgeschlossen worden waren. Es war eben "Kalter Krieg".

Später verkam dieses Disziplinierungsinstrument offenbar zum Klamauk. So schaffte es der damals noch nicht olivgrüne Abgeordnete Joseph Martin Fischer mit den Worten an den damaligen Bundestagspräsidenten, Richard Stücklen (CDU): »Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch, mit Verlaub« zu immerhin zwei Tagen Ausschluß. Nun reicht - bereits wieder(?) - das stumme Hochhalten von Namen von Bundeswehropfern ...

Nach Infos aus der MZ vom 27.02.2010, S. 4
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