Sonntag, 27. Februar 2011

Friedensvertrag mit Deutschland

Bekanntlich gilt der sog. "2+4-Vertrag" als Friedensvertrag mit Deutschland. Eine Beurteilung, die sich je nach politischer Weltlage ändern kann. Die Frage eines Friedensvertrag ist Wesentlich für den früheren Berlin-Status, Reparationen und Mauerbau sowie -fall.

Wie so ein Vertrag hätte aussehen kommen? Siehe einen Entwurf aus dem Jahr 1959:

WORTLAUT DER NOTE DER SOWJETREGIERUNG AN DIE REGIERUNG DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK

WORTLAUT DES ENTWURFES DER REGIERUNG DER UDSSR VOM 12. JANUAR 1959 FÜR EINEN FRIEDENSVERTRAG MIT DEUTSCHLAND

Sanktionen gegen Libyen

Unabhängig davon wie der Einzelne zu Libyen und den aktuellen Ereignissen in den arabischen Staaten steht und inwieweit die Medien-Meldungen dazu stimmen, finde ich folgendes Wert aufgeschrieben zu werden:

Die Medien feiern in Moment die Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen Libyen und heben die Möglichkeit von Strafverfahren des IStGH (ICC) gegen Regierungsmitglieder Libyens hervor. Was mich interessieren würde, wie wurde das juristisch "hingetrickst" / der Wortlaut der Resolution?! Leider werden z.Zt. auch auf der UN - Seite nur Auszüge wiedergegeben.

Wenn ich Wikipedia vertrauen kann, ist Libyen kein Unterzeichnerstaat des Rom-Statuts. Gegen Jugoslawien und Ruanda wurden daher auch m.E. rechtsstaatlich bedenkliche "ad hoc Ausnahmegerichte" installiert, das will mal wohl diesmal vermeiden.

Zu allem Überfluß lehnen die maßgeblichen UN-Sicherheitsratsmitglieder USA, Rußland und China eben jenen Strafgerichtshof ab ... gegen sich selbst ... ist das jetzt reiner Zynismus oder? Vergleiche: "Da der Irak dem ICC nicht beigetreten ist und somit nicht unter die Gerichtsbarbeit des ICC fällt, konnten nur Klagen gegen Personen berüpcksichtigt werden, deren Staaten dem Statut beigetreten sind ..." (ag-friedensforschung; Rechtschreibfehler im Original).

s.a.:
http://www.ag-friedensforschung.de/themen/ICC/Welcome.html
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Irak/icc.html
http://www.internationaler-strafgerichtshof.de/ (Standpunkte der USA)

update (01.03.2011)

Luis Moreno-Ocampo, der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag in einer Stellungnahme zum Thema, bereits am 23.02.2011:

»Die Entscheidung, Recht in Libyen zu sprechen, sollte vom libyschen Volk selbst getroffen werden. Derzeit ist Libyen kein Vertragsstaat im Sinne des Römischen Statuts. Daher kann eine Intervention des ICC wegen der angelasteten Verbrechen, die in Libyen begangen worden sind, nur dann erfolgen, wenn die libyschen Behörden die rechtliche Zuständigkeit des Gerichtshofs akzeptieren (Artikel 12 (3) bzgl. Römische Statuten). In Ermangelung einer solchen Maßnahme kann der UN-Sicherheitsrat den Fall an den Gerichtshof verweisen. Das Büro des Staatsanwalts wird erst dann tätig, nachdem eine von beiden Entscheidungen getroffen worden ist.« Quelle: icc-cpi.int, Übersetzung von: backsp.wordpress.com.

Wahrscheinliches Szenario: Erst wird die Regierung gestürzt, dann tritt Libyen dem Statut bei und dann werden die ehemaligen Regierungsmitglieder vor Gericht gestellt ... sollten sie den Umsturz überleben.

Der UN-Sicherheitsrat, desen bedeutensten Mitglieder den ICC scheuen wie das Weihwasser, kann selbigen selbst mandantieren (28.02.2011): »United Nations Security Council Resolution 1970 (2011) provides jurisdiction to the International Criminal Court over the situation in Libya« ("Die Resolution 1970 (2011) des UN-Sicherheitsrates schafft die Zuständigkeit für den internationalen Strafgerichtshof zur Situation in Libyen.").

Der Link zur Resolution ist in der Mitteilung des ICC leider falsch und ich harre immer noch eines Originaldokumentes :-(

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Puh, nun endlich eine Zitierung des Volltextes, nachdem auch weitere Direktlinks ins Leere liefen: http://www.un.org/News/Press/docs/2011/sc10187.doc.htm

Der mich interessierende Passus lautet (Fettdruck von mir):
»ICC referral

“4. Decides to refer the situation in the Libyan Arab Jamahiriya since 15 February 2011 to the Prosecutor of the International Criminal Court;

“5. Decides that the Libyan authorities shall cooperate fully with and provide any necessary assistance to the Court and the Prosecutor pursuant to this resolution and, while recognizing that States not party to the Rome Statute have no obligation under the Statute, urges all States and concerned regional and other international organizations to cooperate fully with the Court and the Prosecutor;

“6. Decides that nationals, current or former officials or personnel from a State outside the Libyan Arab Jamahiriya which is not a party to the Rome Statute of the International Criminal Court shall be subject to the exclusive jurisdiction of that State for all alleged acts or omissions arising out of or related to operations in the Libyan Arab Jamahiriya established or authorized by the Council, unless such exclusive jurisdiction has been expressly waived by the State;

“7. Invites the Prosecutor to address the Security Council within two months of the adoption of this resolution and every six months thereafter on actions taken pursuant to this resolution;

“8. Recognizes that none of the expenses incurred in connection with the referral, including expenses related to investigations or prosecutions in connection with that referral, shall be borne by the United Nations and that such costs shall be borne by the parties to the Rome Statute and those States that wish to contribute voluntarily;«

update (02.03.2011)

Da ist die Aufhebung der Staatensouveränität im Jahr 2005 durch die UN (Sudan / Dafur) an mir vorbeigegangen ... Dabei sind wir damit wir wieder hinter den westfälischen Frieden zurückgefallen: Der »... Krieg als Rechtsakt, als Polizeiaktion gegen Verbrecher mit dem Ziel, diese hart und schnell, aber so weit wie möglich human zu bestrafen. Handelten dagegen Regierungen verbrecherisch, so hätten die davon betroffenen Herrscher nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und zum Krieg zu rüsten. Der Krieg ist damit Mittel zur Austragung des Rechtsstreits geworden« (über Hugo Grotius (1583-1645)).

s.a.:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2010/11/pax-americana.html

Die Mülltonne in Gatow















Vorbemerkung :

Sicherlich ist das Luftwaffenmuseum in Berlin - Gatow inzwischen vielen Ehemaligen ein Begriff. Technik – als auch Geschichtsinteressierte haben dort die Möglichkeit, auf dem Freigelände, im ehemaligen Tower und in den Hangars eine Vielzahl von Flugzeug – und Hubschraubertypen, Radartechnik und Systemen der Luftverteidigung sowie von Dauer – und Sonderausstellungen zu besichtigen und zu bestaunen. Oft gab es neben lobenden Worten auch Hinweise zum ausgesprochen schlechten Pflege – und Wartungszustand der dort ausgestellten Technik aus dem Bereich der Luftstreitkräfte / Luftverteidigung der NVA der DDR. In einem solchen Gespräch erfuhren wir , dass es eine Ausstellung zur Entwicklung der Militärluftfahrt vom Kaiserreich bis zu den LSK / LV der NVA und der Bundesluftwaffe der BRD sowie zu den beiden deutschen Armeen nach 1945 gibt. Und von einer Mülltonne in der Ausstellung, die die NVA betrifft. Wir beschlossen, kurzfristig eine Reise und einen Besuch in dem Museum durchzuführen. Mit dabei waren auch Peter Kraus und Günter Juffa, Ehemalige aus der FRA 4351 Retschow sowie Joachim Serfling.

Aus der Geschichte ….

Es ist das Gelände des früheren Militärflugplatzes, das mit den südlich dahintergelegenen Kasernenanlagen ( heute „ General Steinhoff „ – Kaserne der Bundeswehr ) in den Jahren 1934 / 1935 u.a. als Luftkriegsschule entstand und Kader für die NS – Luftwaffe ausbildete.Nach dem Ende des II. Weltkrieges und der Aufteilung Berlins gehörte Gatow zum britischen Sektor und wurde von der ROYAL AIR FORCE ( RAF ) genutzt, später dann von anderen Einrichtungen der RAF. In der Zeit der Blockade Westberlins 1948 / 1949 war Gatow neben dem Flugplatz Tempelhof eines der beiden Basen für die Luftbrücke der westlichen Allierten zur Versorgung Westberlins. Im Juni 1994 verließen die Briten die Stadt und im September desselben Jahres übernahm die Bundeswehr den Standort. In der Folgezeit wurde das Flugplatzgelände verkleinert, Teile der Betonflächen aufgenommen und Bauland ausgewiesen, es enstanden Einfamilienhäuser, Schulen, Sporthalle, div. Einrichtungen – vorgesehen für Beamte der Bundesministerien beim Umzug von Bonn nach Berlin. Die Beamten zog es aber dann woanders hin …


Am 19.02.2011 waren wir dann vor Ort ...
Über den Ritterfelddamm ging es auf die Straße „ Am Flugplatz Gatow „ bis zum Parkplatz am Eingang. Da der Hangar 7 aus baulichen Gründen gesperrt war, sahen wir uns die Ausstellungen im Hangar 3 und im Tower an. Alles machte einen gepflegten Eindruck, die Museumsmitarbeiter freundlich und bei Fragen auskunfts – bzw. hilfsbereit. Man kann nur erahnen, welchen Aufwand an Engagement und auch finanziellen Mitteln es bedarf, um diesen Stand zu erreichen und zu halten. Auch von Ehrenamtlichen, die sich in einem Förderverein zusammengeschlossen haben. Bereits nach kurzer Zeit bemerkten wir, dass ein Tag für das Museum zu wenig ist. Natürlich imponierend die ausgestellte Technik in der Halle …

Im Tower ...dann die Ausstellung zu den Armeen auf deutschen Boden nach 1945, Bundeswehr und NVA. Wenn man den Raum betritt, fällt der Blick auch in Richtung Stirnseite, auf eine Ecke mit einer geöffnenten Mülltonne, aus der neben der DDR – Staatsflagge, einem Erich Honecker – Bild auch eine Uniform der NVA heraushängt. Auf dem Boden ringsherum noch andere Utensilien der DDR – Vergangenheit. Die Tafel in der abgeschlossenen Vitrine gibt Auskunft mit der Überschrift „ Der Mülleimer der Geschichte „ oder : eine Armee wird entsorgt "... Man steht davor und fragt sich, was soll das Ganze ? Nix da mit Armee der Einheit, nix da mit den Sprüchen der verschiedenen Politiker in der Wendezeit, nix da mit einem aktuellen Kommantar des ehemaligen Ministers Eppelmann , dass sich die NVA zur Wendzeit als eine wahre Armee des Volkes gezeigt und bewiesen hat, nix mit den Einschätzungen von vielen Bundeswehrkommandeuren über die verantwortungsvolle Haltung von NVA – Berufssoldaten bei der Abwicklung der Standorte incl. ihrer eigenen Existenzgrundlagen, nix mit dem Respekt und Achtung vor dem ehemaligen Gegner durch die Mehrzahl der „ Bundis „ vor Ort, nix mit der weiteren Nutzung von Waffensystemen der NVA wie dem FRK S – 200 WEGA in Prangendorf bis 1992, der MIG – 29 in Laage bei Rostock bis 2004 usw.

Wie heißt es auf der Tafel dazu : „ … Lediglich die Kalaschnikow erinnert zu Anfang noch an die andere deutsche Armee – an die „ Volksarmee „, die seit ihrer Gründung in erster Linie eine Parteiarmee gewesen ist und jetzt Vergangenheit ist … „

Wenn die im Museum für die Konzeption verantwortlichen Historiker ehrlich gewesen wären, müßten sie heute eigentlich von den „ fremden Streitkräften „ schreiben. Vor etlichen Jahrzehnten zurück gab es schon mal einen Ausdruck, der sehr zum Verwechseln ähnelt : nämlich „ Fremde Heere ( OST ) „ - das traf dann allerdings auch wirklich zu. Auch bei anderen Kommentaren sagten wir uns manchmal, warum hat man sich keine Ehemaligen mit Sachkenntnis an die Seite geholt … Unsere Meinung über diesen speziellen Punkt der Ausstellung haben wir im Gästebuch niedergeschrieben – wir waren enttäuscht und haben Protest gegen diese Darstellung formuliert. Mit einer sachlichen, wissenschaftlichen und objektiven Dokumentation hat das nichts gemein, eine solche ideologisch geprägte „ GESCHICHTS - EVENT „ - Darstellung ist dem Museum und seinem Anliegen nicht dienlich, meinen wir.


Viele Ehemalige der NVA, auch solche, die nach 1990 in die Bundeswehr übernommen wurden und dort gedient bzw. noch aktiv dienen, sehen das ähnlich. Auch Post haben wir zu diesem Thema erhalten, so von Andreas Hesse, Wehrpflichtiger von I / 1988 – II / 1989 in der FRA 4333 in Kägsdorf ( 43. FRBr ), der uns wie folgt schreibt :

Eine Uniform der NVA in einer Mülltonne! ...im Luftwaffenmuseum Berlin – Gatow befindet sich eine Mülltonne! Es ist aber nicht eine normale Mülltonne, sondern eine, in der die Geschichte der DDR und ihrer NVA entsorgt wurde! Diese Art der Darstellung widerspiegelt eine bestimmte Haltung zur Geschichte der DDR und ihrer Streitkräfte ! Nicht nur wegen eines Bildes von Erich Honecker, das mit in der Tonne steckt, auch nicht wegen der Bücher , auch nicht wegen einer DDR- Fahne ( welches aber die Haltung zeigt), sondern Ausdruck einer offensichtlichen „ Sieger – Arroganz ,, ist die Tatsache, dass eine NVA - Uniform der Luftstreitkräfte / Luftverteidigung halb aus dieser Tonne heraushängt ! Da drängt sich doch zwingend der Eindruck auf, daß die Verantwortlichen des Museums nichts begriffen haben oder erst gar nicht wollen ...


In einer solchen Uniform haben sowohl viele Soldaten im Grundwehrdienst als auch Berufssoldaten der NVA dazu beigetragen, daß es keinen Krieg nach 1945 in Europa mehr gab und ein strategisches Gleichgewicht in der schweren Zeit des kalten Krieges erhalten wurde. Sicherlich wurden durch die politische Führung der DDR viele Fehler gemacht, aber solch eine Verunglimpfung einer bis 1989 in keine militärische Konflikte oder gar Kriegseinsätze involvierte Armee darf es in einem Museum, dass die Geschichte der Luftfahrt und des Einsatzes beim Militär dokumentieren möchte, einfach nicht geben !!

Die Haltung der Verantwortlichen des Museums zeigt sich aber auch in der Instandhaltung und Pflege der Technik ! So sind z.B. alle Systeme der Fla – Raketentechnik der Luftverteidigung der NVA nur noch als ,, Schrott ,, zu bezeichnen, wohingegen die ausgestellten Raketen der Bundeswehr als gepflegt bezeichnet werden können. Ich selbst war bestürzt über den Zustand von den Systemen S - 125 NEWA, S - 75 DWINA und vor allem über den Zustand des S - 200 WEGA ! Ich bitte, nein, ich stelle hiermit die Forderung an die Verantwortlichen des Museums :

nehmt die Uniform aus der Mülltonne, ansonst macht Ihr Euch unglaubwürdig zu dem, was Ihr mit diesem Museum rüberbringen wollt !!

Und noch Etwas ! Es kann ja wohl nicht angehen, dass eine NVA – Uniform in einer Mülltonne steckt und eine Naziuniform vom Herrn ,, Obernazi „ Reichsfeldmarschall Göring in einer Vitrine hängt ! Welche Unterschiede in der Darstellung, welche Aussagen !! Darüber sollten Sie nachdenken … Andreas, genannt „ Heinz „, Hesse, Gefr.d.R. der NVA, ehemals FRA 4333 / FüK … „

Weitere Post erhielten wir von Thomas Hoffmann aus Parchim, ehemals Soldat im Grundwehrdienst, vom 04.05.1982 – 27.10.1983 in der 43. FRBr, FRA 4321 Abtshagen im Bereich Luftbetankung S – 75, von Januar 1983 bis zur Entlassung II / 1983 beim Bau der FRA 4335 Lanken eingesetzt, schrieb wie folgt : " Besuch in Gatow ...Im Herbst 2010 besuchte ich die Ausstellung zur Geschichte der Luftwaffe im Luftwaffenmuseum der Bundeswehr in Gatow. Die Ausstellung zeigt sehr eindrucksvoll die Geschichte, beginnend im 19. Jahrhundert bis ins Heute. Was mich daran verwundert, ist die Tatsache, wie unterschiedlich Geschichte dort behandelt wird. So z. B. die Geschichte der beiden Weltkriege : ihnen wird mehr Raum und vor allem mehr Respekt entgegengebracht als beispielsweise der DDR – Geschichte.

Fahrzeuge und Technik, die in der Geschichte der DDR eine Rolle spielten, sehen nicht wie die Technik des zweiten Weltkrieges oder der BRD - Geschichte in Hallen, wo sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind. Lediglich drei größere museale Stücke aus DDR-Zeiten befinden sich in Hallen.In der Ausstellungsstrecke befinden sich DDR – Utensilien wie Bücher, einfach in den Müll geworfen ?

Jede Zeit hat ihre Geschichte, die DDR hat ihre Geschichte und all jene, die dort in der NVA gedient haben, leisteten ihren Dienst wie auch Bundeswehrsoldaten den ihren. Ich bin in der DDR geboren, aufgewachsen und habe die friedliche Revolution 1989 mitgetragen. Die Jahre bis 1989 haben wir nach bestem Wissen und Gewissen gestaltet, habe in der NVA gedient, unser Heimatland verteidigt, persönliche Opfer gebracht.Die DDR war ein anerkannter Staat und ich bin der Meinung, dass die Bürger der ehemaligen DDR etwas mehr Respekt verdient haben … „



Was kann man dem noch hinzufügen ? Am besten, fahrt selbst nach Berlin – Gatow in das Museum, seht Euch die Ausstellungen im Monat März an, bildet Euch Eure Meinung und schreibt sie ins Gästebuch oder an die Adresse des Luftwaffenmuseums unter LwMuseumBwEingang@bundeswehr.org.


Sachliche Argumente sollten dann auch sachlich bedacht, durchdacht und mit anschließenden Veränderungen
Berücksichtigung finden. Eine Mitarbeit im Förderverein incl. ehrenamtlicher Übernahme von Pflege - bzw. Wartungsarbeiten an Technik der LSK / LV sollte ebenfalls angedacht werden, um das Museum zu unterstützen. Das Luftwaffenmuseum ist übrigens eine offizielle Einrichtung der Bundeswehr, nicht des Fördervereins.

Freitag, 25. Februar 2011

Einladung: 11. Familientreffen des FRR-13

Der Vorstand der "Gemeinschaft der 13er" lädt alle Kameraden des Vereins und alle Ehemaligen mit ihren Partnern zum 11. Familientreffen recht herzlich ein:
»Wir treffen uns wieder in der Kultscheune in Matzlow am18. Juni 2011, Beginn 16.00 Uhr

Folgenden Ablauf bieten wir allen unseren Gästen an:

16.00 Uhr Empfang und Begrüßung durch den Vorstand
16.15 Uhr Kremserfahrt in die Lewitz mit Kaffee und Kuchen. Bei schlechtem Wetter: Kaffeegedeck in der Scheune
18.00 Uhr Vorstellung und Verkauf des Buches FRR-13
19.00 Uhr Gemeinsames Abendessen
20.00 Uhr Tanz nach Disco-Musik mit lustigen Einlagen

Einige organisatorische Hinweise:

Anmeldung bitte bis 15.05.2011. Der Teilnehmerbeitrag/Person beträgt 30,- EUR, bitte bis 31.05.2011 mit Kennung FT 11 mit Name überweisen:
Konto: 119 100 17 13, BLZ: 140 513 62, Sparkasse Parchim-Lübz

Gilt als endgültige und verbindliche Anmeldung! Übernachtungen bitte bei Anmeldung bis 15.05.2011 bestellen. Für den Transport zur Unterkunft und nach Parchim ist gesorgt.

Anmeldung und Fragen bitte an:
Wilfried Rühe: Tel. 03871 441243; Wilfried.Ruehe@t-online.de
Hartmut Günther: Tel. 03871 727966
Rudolf Wolf: Tel. 03871 226751

Alle Leser dieser Einladung bitten wir, auch andere Ehemalige zu lnformieren. Veröffentlichungen erfolgen im "Kanonier" und im Internet

Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Rühe/Vorsitzender der Gemeinschaft
Vorstand der Gemeinschaft: Wilfried Rühe, Karl-Heinz Riekehr, Hartmut Günther, Rudolf Wolf, Burghard Keuthe, Karl-Heinz Borrmann«

Interner Link:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2009/03/einladung-10-familientreffen-des-frr-13.html

Ostwind

Ostwind - zwei Himmelsstürmer und ihre ganz persönlichen Katastrophen - ist die Geschichte eines jungen Paares aus der DDR, mit dem Traum vom Fliegen, der ihr Leben lange Zeit bestimmen wird.

Ich habe folgende E-Mail bekommen, die ich gern wiedergebe (Verlinkungen sind von mir):

»Hallo und herzliche Grüße aus Berlin,

mein Name ist Michaela Böckmann. 1960 geboren und aufgewachsen in der DDR, lerne ich bereits mit 15, die Liebe meines Lebens kennen. Seit 35 Jahren nun unzertrennlich, davon 32 Jahre als Ehepaar, haben wir es in dieser Zeit zu 3 Kindern und bereits 4 Enkelchen, Tendenz steigend, gebracht.

Viele Jahre wird unser Leben von einem Traum bestimmt, d e m T r a u m v o m F l i e g e n.

Unsere 50. Geburtstage im Jahre 2010 nahm ich zum Anlass, zurückzuschauen, mich zu erinnern und diese Gedanken zu Papier zu bringen. Das war nicht immer ganz leicht, denn mein ungebetener Begleiter seit 2004, den ich Parki (Parkinson) nenne, hat oft seinen eigenen Kopf. Die Arbeit an meinen Aufzeichnungen zeigte mir aber, dass ich ihn immer noch ganz gut in die Schranken weisen kann.

So entstand die Erzählung „Ostwind“, die der AAVAA-Verlag aus Berlin seit dem 02.01.2011 verlegt. Ich erzähle dort die Geschichte eines jungen Paares aus der DDR, mit dem Traum vom Fliegen, seine Siege und Niederlagen und lasse den Leser schonungslos ehrlich mit dem nötigen Spritzer Humor hinter die Kulissen schauen, ihn an den alltäglichen Wunderlichkeiten, die uns das Leben in der DDR brachte, teilhaben.

Ich erzähle, wie es für mich war, an einem Armeestandort zu leben, was mir dort widerfuhr und wie wir unseren ganz persönlichen Weg suchten und auch fanden. Ich berichte über Siege und Niederlagen, lasse sie an meinen größten Glücksmomenten aber auch schwersten Stunden teilhaben.

Warum ich denke, dass dieses Buch für euch interessant sein könnte? Weil ich über ein Stück gelebte und geflogene deutsche Geschichte berichte, das sicher auch viele von euch betrifft. Mein Wunsch war es, diesen Menschen mit ähnlicher Biographie oder Lebenserfahrung eine Stimme zu geben oder eben den Menschen, die diese Biographie immer noch so unverständlich oder sogar bedrohlich empfinden, Fragen beantworten zu können, um damit weiter über diese sprichwörtlliche Brücke aufeinander zuzugehen.

Ich würde mich freuen, wenn ich auch euer Interesse für mein Buch wecken konnte. Gern stehe ich bei Bedarf für die Beantwortung von Fragen oder entsprechende Autorenlesungen zur Verfügung. Ich freue mich auf euc und bedanke mich im Voraus.

Herzlichst

Ihre Michaela Böckmann«

Bestellung: bei Amazon.de
Website:
http://www.schlafen-wie-bei-muttern.de/Ostwind.html
E-Mail: db111260@hotmail.com

Donnerstag, 24. Februar 2011

Familie Sarrazin

Nachdem Herr Sarrazin in den wohlverdienten "Vorruhestand" gegangen ist und seine Frau, Ursula Sarrazin, eine Beurlaubung ab dem kommenden Schuljahr beantragt hat, berichtet die Bunte in ihrer aktuellen Ausgabe vom ältesten Sohn Sarrazins, der bewußt von HARTZ IV lebe:

»Es klingt wie ein schlechter Witz: Der Sohn von Thilo Sarrazin ist Hartz-IV-Empfänger, lebt in einem Plattenbauhochhaus im Osten Berlins und sagt von sich, er sei gern arbeitslos. Es ist aber kein Witz. "Es ist eigentlich ganz gut, einfach nur arbeitslos zu sein und nicht gebraucht zu werden, weil man dann sein Leben selbst bestimmen kann", ...« (Zitat taz).
Irgendwie hat das "freudsche Ausmaße", an den "Genen" liegt es wohl nicht.


update (03.10.2012)
Frau Sarrazin ist mit ihren 60 Lebensjahren seit Ende des Schuljahres 2010 / 2011 auf eigenem Wunsch beurlaubt. Sie hat die Zeit genutzt um wie ihr Gatte ein Buch zu schreiben. Es trägt den Titel: "Hexenjagd: Mein Schuldienst in Berlin". Ein Interview dazu in der PNN vom 02. Oktober 2012. Bestellmöglichkeit bei Amazon.de (Klick).

Interner Link:http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2010/09/vorruhstand-einmal-anders.html

Montag, 14. Februar 2011

Frage zu Oberst Klein

Oberst Klein wurde rd. ein Jahr nach dem Luftangriff bei Kunduz von A16 (seit 2006) auf B3 (2010) befördert und darf dazu von Leipzig in das Bundesministerium der Verteidigung nach Bonn wechseln, siehe:
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,716930,00.html

Der SPIEGEL schreibt »"Klein war an der Reihe", kommentiert ein hochrangiger Beamter aus dem Ministerium den Karrieresprung.« Ich kenne das so, daß es die B-Besoldung nur in Ministerien gibt (ggf. im Generalstabsdienst), mithin läge keine "Regelbeförderung" vor und der Wechsel wäre für die Beförderung zwingend. Wie ist das in der Bundeswehr?

s.a.:
Die Deutschen müssen das Töten lernen.

update
Zwei weitere Jahre später:
»Bundeswehr-Oberst Klein wird General

Der Bundeswehr-Oberst Georg Klein - bekannt geworden durch die Kundus-Affäre - soll zum General befördert werden. Wie das Verteidigungsministerium bestätigte, soll der 51-Jährige zunächst Abteilungsleiter im neuen Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden. Dies hat einige Monate später die Ernennung zum Brigadegeneral zur Folge.

Klein hatte vor drei Jahren in Afghanistan den Befehl zur Bombardierung von zwei Tanklastzügen in der Nähe von Kundus gegeben. Dabei kamen im September 2009 mehr als 100 Menschen ums Leben, darunter viele Zivilisten.«

http://tagesschau.de/ausland/oberstklein104.html

Eine Deutsche Karriere.

update
Nun jetzt gugge ich mal ins Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i_111.html

Und lese dort unter "B 3": "Oberst" und "außerhalb des Ministeriums höchstens 21 v.H. der Gesamtzahl der für diese Dienstgrade ausgebrachten Plan Stellen."

Fazit: Es ist also grundsätzlich möglich und Frage erledigt. War eigentlich einfach :-)

update (30.11.201)
Es ist (fast) vollbracht: »Der Bundeswehr-Oberst Georg Klein ... ist befördert worden. Der 51-Jährige wird an diesem Samstag [01.12.2012; Veith] Abteilungsleiter im neuen Bundeswehr-Amt für Personalmanagement in Köln, wie das Verteidigungsministerium am Freitag mitteilte. Das hat dann in einigen Monaten die Ernennung zum Brigadegeneral zur Folge.« MAZ-Online vom 30.11.12

Sonntag, 13. Februar 2011

Grundwehrdienst

Die Bundeswehr wurde bereits 1955 als Wehrpflichtarmee geschaffen. Aus praktischen Gründen erfolgten die ersten Einberufungen erst zum 1. April 1957. Zu den praktischen Gründen gehörten fehlende Unterkünfte, Wahlkampfüberlegungen und mangelnde Qualität der freiwillig dienenden Ausbilder, vgl.: "Die NATO-Option" von Hans Gotthard Ehlert, S. 826 f. Der Grundwehrdienst dauerte anfänglich 12 Monate. Ab dem 1. April 1961 bestand die Möglichkeit, einen zeitweise deutlich längeren zivilen Ersatzdienst zu leisten.

Die Nationale Volksarmee (NVA) wurde dagegen zum 1. März 1956 als Freiwilligenarmee gegründet. Erst mit Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes vom 24. Januar 1962 wurde die NVA zur Wehrpflichtarmee umgewandelt. Der Grundwehrdienst dauerte vom 01. Mai 1962 bis 30. April 1990 durchgängig 18 Monate. Mit den am 07. September 1964 durch Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates (GBl. I, S. 129) geschaffenen Baueinheiten wird ein waffenloser Wehrersatzdienst möglich, der ebenfalls 18 Monate dauerte.

Als im Juli 1961 der Ausbildung der Bundeswehrkader beendet war und große Einberufungen anstanden, wurde - noch vor Sicherung der Staatsgrenze und Einführung der Wehrpflicht in der DDR - die Verlängerung der Wehrdienstzeit verkündet. Im Herbst 1961 wurde die Dienstzeit der Grundwehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit mittels 3-monatiger Wehrübung verlängert. Zum 1. April 1962 verlängerte sich die Dauer des abzuleistenden Grundwehrdienstes in der Bundeswehr generell auf 15 Monate und bereits zum 1. Juli des gleichen Jahres auf 18 Monate. Im Rahmen der Politik des "Wandels durch Annäherung" und der durch die BRD abgeschlossenen "Ostverträge", wurde die Dienstzeit 10 Jahre später, ab 1. Januar 1973, auf 15 Monate verkürzt.

Im Zusammenhang mit dem NATO-Doppelbeschluß und dem Aufstellen von US-Mittelstreckenraketen in Westeuropa beschließen die USA, bei den Beratungen zum "Verteidigungs"haushalt 1984/85, eigene Truppenreduzierungen in Westeuropa, bei gleichzeitiger Truppenverstärkung ihrer Verbündeten in Westeuropa (Nunn-Roth-Amendment). In Treue beschloß der Bundestag der BRD daraufhin im Jahr 1986 die Anhebung der Dauer des Grundwehrdienstes auf 18 Monate ab 1989 (§ 5 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz i.d.F. vom 13. Juni 1986, BGBl. 1986 I, S. 882). Die Härte dieses Beschlusses war eigentlich die gleichzeitige Verlängerung des Zivildienstes auf 24 Monate!

Ab dem 1. Mai 1990 wird für die NVA, bis zu ihrer Auflösung am 30. September 1990, der Grundwehrdienst auf 12 Monate reduziert. Ein voraussetzungsloser Zivildienst mit gleicher Dauer wie der Wehrdienst wurde bereits zum 1. März 1990 eingeführt.

Die Verlängerung des Grundwehrdienstes in der Bundeswehr wurde am 1. Juni 1989 auf das Jahr 1992 verschoben (Plenarprotokoll 11/146, S. 10864) und - im Zuge der Umstürze in Osteuropa - nicht umgesetzt. "Schon" 20 Jahre nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation wird am 15. Dezember 2010 durch die BRD-Regierung eine Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 beschlossen, da sie sich offensichtlich als Hindernis beim Umbau zur Interventionsarmee und Armee gegen innere Feinde erwiesen hat. Die vorläufig letzten Wehrpflichtigen in Deutschland wurden zum 1. Januar 2011 einberufen.

update (24.12.2012)
Westberlin wäre eine eigene Aufarbeitung wert.

Normalerweise gelten Gesetze im Inland. Für die BRD hieß das vor 1990 grundsätzlich "in den Grenzen von 1937", also einschließlich DDR, "Ostgebiete" jenseits von Oder und Neiße, sowie Westberlin. Auf den Vollzug außerhalb der realen Grenzen wurde durch die Verwaltung regelmäßig "verzichtet". Bezüglich Westberlin ging das nicht so einfach, da die westalliierten Sieger des 2. Weltkrieges regelmäßig bereits gegen das Gesetz ihren Vorbehalt einlegten. So gab es die Berlin-Klausel. Nicht so im Wehrpflichtgesetz von 1956, da durfte Westberlin explizit nicht mit erfaßt sein. Also hatte der Gesetzgeber ein Problem. Das wurde durch die Variable "Geltungsbereich" im Einzelgesetz gelöst ... was das war, wurde durch Verwaltung und Justiz entschieden.

Nun lag es nahe, sich der westdeutschen Wehrpflicht durch Umzug nach Westberlin zu entziehen. Wehrpflichtige hatten nach Beginn der Erfassung ihres Geburtsjahrgangs, also nach Vollendung ihres siebzehnten Lebensjahres, eine Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie das Bundesgebiet für länger als drei Monate verlassen wollten (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 WPflG). Wehrdienstentzieher wurden mittels Rechts- und Amtshilfe z.T. medienträchtig aus Westberlin zurückgeholt und bestraft. Daß junge westdeutsche Männer aus Westberlin zurückgeführt werden dürfen, auch ohne, daß sie vor dem Umzug eine Einberufung in der Tasche hatten, war 1959 durch das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich entschieden worden. Die Masse hat sich wohl schlicht zu einer freiwilligen Rückkehr überreden lassen, schließlich wollte man auch mal zurückkehren oder die Eltern besuchen, s.a.:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46175555.html

Der Spiegel berichtetete noch in seiner Ausgabe 30/1969 u.a.: »... holte die Bundeswehr mit Hilfe westdeutscher Gerichte Jahr für Jahr rund zwei Dutzend Deserteure und Dienstunwillige aus Berlin heim ins Reich der Wehrpflicht«. Die Gesamtzahl der Wehrdiensterzieher wurde daher für Westberlin zu diesem Zeitpunkt auf "nur" 5.000 geschätzt, vgl.:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-45549100.html

Nach meinen Recherchen entfiel die Rückführung und Bestrafung von westdeutschen Wehrpflichtentziehern aus Westberlin vor ihrer Einberufung erst mit der "Berlin Kommandatura Letter" (BK/L) Nr. 6(a) 29 vom 8. August 1969. Der deutschen Bevölkerung wurde diese erst mit einer Mitteilung des AG Tiergarten in der NJW 1970, S. 1281f bekannt gegeben. Diese Entscheidung kann nicht losgelöst von der Einstellung des Militär-Strategischen-Gleichgewichts Ende der 1960er, der beginnenden Friedlichen Koexistenz, den Bodenblockaden  Westberlins (1965, 1968, 1969) und vor allem dem Berliner Viermächte-Abkommen vom 03. September 1971 gesehen werden, wonach Westberlin kein Bestandteil der BRD war und nicht von ihr regiert werden durfte.

Danach schwoll die Gesamtzahl der Wehrdienstentzieher in Westberlin auf 50.000 an.

Die BK/L 6(c) 29 vom 8. August 1969 erlaubte allerdings weiterhin explizit die "Rechts- und Amtshilfe" gegen bereits Einberufene, da diese sich als Soldaten der Bundeswehr nicht in Westberlin aufhalten dürften.

Dienstag, 8. Februar 2011

Wetterwaffe II

Zur zivilen und militärischen Wetterbeeinflussung habe ich mir hier Gedanken gemacht:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2010/12/wetterwaffen.html

Wobei alles eine Frage der Definition ist. Hier ein interessanter Artikel von Prof. Peter Wilderer, TU München, "Wasser-Nobelpreisträger" (Stockholm Water Prize) von 2003, aus dem Jahr 2009: http://portal.mytum.de/pressestelle/faszination-forschung/2009nr4/05.pdf

»Die Wolke kennt ... keinen Eigentümer und keinen Besitzer. Wenn also Bauern in Palästina Wolken, die vom Meer hereinkommen, auf ihren Ackerflächen abregnen lassen und für die Nachbarregion in Israel keine Regen spendende Feuchtigkeit übrig bleibt, so wäre das zulässig. Oder würde dies von Israel als feindlicher Akt verstanden? Wo liegt die Grenze zwischen ziviler und feindlicher Nutzung? Wer bestimmt, dass eine Maßnahme zur Wetterbeeinflussung durchgeführt wird? Es ist – wie in dem oben beschriebenen potenziellen Konfliktfall zwischen Staaten – doch nicht auszuschließen, dass der Nutzen für eine Region einer anderen Region zum Schaden gereicht.«

»Schon heute verfügen wir über Techniken, die Einfluss auf das Wettergeschehen haben. Deren Effizienz mag noch begrenzt sein. Angesichts des reichhaltigen Wissens im Bereich der Atmosphärenphysik und der Meteorologie werden die Defizite vermutlich schnell überwunden.«

Nun lese ich, daß in der Wüste von Abu Dhabi Regen erzeugt worden sei: dailymail.co.uk (03.01.2011). Professor Wilderer soll Zeuge der Experimente gewesen sein und setze auf den Durchbruch: "Wir kamen einen großen Schritt näher an den Punkt, wo wir alle über Süßwasser in Zeiten dramatischer globaler Veränderungen verfügen".

update (09.02.2011)
Nun lese ich bei "National Geographic" (18.01.2011), daß Prof. Wilderer nicht persönlich bei dem Abu-Dhabi-Regen dabei gewesen sei und die künstliche Regenerzeugung generell bezweifelt wird. Immerhin wird die Firma genannt, welche der Regenmacher gewesen sei: "meteo systems", eine Aktiengesellschaft aus Zug in der Schweiz. Ausführlich, wenn auch weiter nur in englischer Sprache: "Rumours and rainmakers in Al Ain", The National vom 03.02.2011.

Geschichtsschreibung

Selbstverständlich gibt es die Geschichte. Also genau das, was tatsächlich abgelaufen ist.

Jedoch ist die Geschichtsschreibung vom jeweiligen "Klassenstandpunkt" abhängig, d.h. - für die nicht ml-Vorbelasteten - "Die Musik bestimmt, wer die Musik bezahlt". Im Konkreten hatte ich mir hier mal zur NVA-Geschichtsschreibung Gedanken gemacht:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2008/11/nva-historie.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2008/11/faktenauswahl-objektiv-und.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2008/02/parallel-history-project.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2008/11/ostalgie.html

Die Frage ist, wer bestimmt, was so wichtig ist, aufgeschrieben, dauerhaft archiviert und vor allem in den (Hoch-) Schulen vermittelt zu werden?! Und, wer bezahlt die ganze Arbeit?

Geschichtsschreibung begann als "Ahnenforschung": Also um zu beweisen, daß der Herrscher X tatsächlich Abkömmling von Jupiter und Venus und nebenbei ein großer Held sei. Auch waren "historische" Schenkungsurkunden von Karl dem Großen bspw. sehr förderlich. Kurz und platt:

Hinter der Geschichtswissenschaft steht letztlich das Bestreben, bestehende Macht- und Eigentumsverhältnisse zu legitimieren. Der Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG - das gleiche Gesetz, das mir die "Unverletzlichkeit" der Wohnung garantiert (Art. 13) sowie "Angriffskriege" verbietet (Art. 26) - garantiert die Freiheit der Lehre, auch für Historiker. Allerdings heißt es bereits im Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG: "Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung." Und eine Verfassung ist doch nun wohl die Konstituierung bestehender Macht- und Eigentumsverhältnisse.

Übrigens, wenn Du bürgerliche "Freiheit" konsequent mit Gewerbefreiheit übersetzt, wird auch hier ein Schuh draus: Sie gibt dem Professor einer staatlich subventionierten Hochschule die Möglichkeit, seine "mickrige" C-Besoldung nicht unerheblich aufzubessern. Beim wem? .... klar, wieder dem der bezahlt. Als Zahler kommen Zentralen für Politische Bildung ebenso in Frage, wie große Wirtschaftsunternehmen, früher auch oft "Konzerne" genannt .... "Shell" wurde schon erwähnt?

Vorsorglich, bevor da irgendwo ein "Mißverstendnis" aufkommt: Natürlich gibt es immer Menschen - auch in der Geschichtswissenschaft - die "bestehende Macht- und Eigentumsverhältnisse" in Frage stellen, besser gesagt, diese verändern wollen. Die haben natürlich materiell vom Ansehen in der Gesellschaft her oft "ins Klo gegriffen" oder wie in der DDR staatlicherseits mit Problemen zu rechnen, weil sie der ihr zugedachten Aufgabe nicht gerecht werden ... wie gesagt:

Angelehnt an einen angeblichen Napoleon - Spruch: "Geschichte ist die Lüge, auf die sich die Herrschenden geeinigt haben".