Freitag, 2. Januar 2015

Fahnenflucht - Bundeswehr

Das Thema "Fahnenflucht" (Desertation) beschäftigt mich schon länger, vgl.:
http://home.snafu.de/veith/deserteu.htm

Neben den Definitionsschwierigkeiten bei der Abgrenzung zwischen "Fahnenflucht" und "unerlaubte Entfernung" (Bundeswehr: "Eigenmächtige Abwesenheit") dominiert die Unfähigkeit bundesdeutscher Autoren die Fahnenflucht auf NVA und Grenztruppen einzuschränken. So werden nicht selten "Uniformträger", wie Angehörige der Reichsbahn aber auch bloße Reservisten der NVA in die bundesdeutschen Statistiken einberechnet.

Andersherum sind Angaben zur Bundeswehr selten und eingrenzend. Wenigstens zusätzliche Angaben zum Bundesgrenzschutz (Bundespolizei) wären für Vergleiche angemessen. Aber wer will schon vergleichen?

Während noch in der Bundestagsdrucksache 14/5857 vom 03. April 2001 selbst den Parlamentariern des Deutschen Bundestages die Antwort verweigert wurde, gibt es zwischenzeitlich zumindest für die Bundeswehr und die Jahre 2009 bis 2012 offizielle Zahlen ... natürlich nur soweit sie von den "zuständigen Strafverfolgungsbehörden" im Rahmen der "MiStra" gemeldet wurden. Ein Problempunkt kann bereits die Nr. 19 dieser Anordnung sein, denn die Mitteilungspflicht für die Verfahrenseinstellungen ist teilweise eine Soll-Vorschrift, d.h. die Behörde hat für die Meldung in "untypischen Fällen" einen Ermessensspielraum.


Gemeldete Verurteilungen und Verfahrenseinstellungen gegen Angehörige der Bundeswehr in den Jahren:
2009 = 35 (Eigenmächtige Abwesenheit = 324)
2010 = 26 (Eigenmächtige Abwesenheit = 379)
2011 = 27 (Eigenmächtige Abwesenheit = 325)

Keine Wehrpflichtigen mehr:
2012 = 13 (Eigenmächtige Abwesenheit = 180)

Für die 1980er Jahre wurden über 50 Fahnenflüchtige pro Jahr geschätzt ... bei den aktuellen Angaben ist zudem zu berücksichtigen, daß Deserteure nur vor Gericht stehen können, wenn man diesen habhaft wird. Hier wäre noch spannend, wie viele Fahndungen laufen.
 
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