Da wunderte ich mich bereits vor fast zwei Jahren über die ominöse EU-Terrorliste und "schon" fragt die Links-Fraktion im Bundestag am 17. Dezember 2009 nach, was das soll (Drs. 17/323):
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700323.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700323.pdf
Darin heißt es u.a.: »Für die EU-Terrorliste, deren Rechtsnatur bislang weitgehend ungeklärt ist, findet der Grundsatz der Unschuldsvermutung keine Anwendung. Das Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil vom 2. September 2009 (Az.: T-37/07 und 323/07) entschieden, dass eine Person durch Beschluss des Rates auch dann in die EU-Terrorliste aufgenommen und deren Gelder eingefroren werden kann, wenn eine rechtskräftige Verurteilung nicht vorliegt. Denn solche Sicherungsmaßnahmen stellten keine Strafmaßnahmen dar und griffen der Unschuld oder der Schuld der betreffenden Person in keiner Weise vor.«
Links:
update (13.05.2010)
Die Bundesregierung hatte schnell reagiert und auf die "Kleine Anfrage" bereits am 4. Januar 2010 geantwortet:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700388.pdf
Die Bundesregierung hatte schnell reagiert und auf die "Kleine Anfrage" bereits am 4. Januar 2010 geantwortet:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/003/1700388.pdf
Darin werden Parlemantarierer so richtig "schön abgewatscht": Sachlich kühl. Interessant ist, daß die Aufhebung der Unschuldsvermutung bestätigt wird und das EU-Recht unmittelbar greift: »Die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 einschließlich der Namensliste ist eine von der EU erlassene verbindliche und unmittelbar geltende Rechtsnorm. Jede in der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 aufgelistete Organisation, Person und Körperschaft kann vor dem Gericht und – in der Rechtsmittel-Instanz – vor dem Gerichtshof der Europäischen Union auf Nichtigkeit der Listungsentscheidung klagen« (Antwort zu Frage 2). Weiterhin wird ausgeführt: »Einzelpersonen und Organisationen haben keine Möglichkeit, gegen Maßnahmen deutscher Behörden vor dem Gericht oder dem Gerichtshof der Europäischen Union zu klagen. Klagen vor deutschen Gerichten gegen Maßnahmen deutscher Behörden im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 2580/ 2001 sind der Bundesregierung nicht bekannt« (Antwort zu Frage 9).
Boha, da bin ich aber "verblüfft": Da werden "Einzelpersonen und Organisationen" per Erlaß als Terroristen gebrandmarkt, ihre Gelder eingefroren und Ziel staatlicher "Maßnahmen" und der Bundesregierung sind keine Klagen dagegen bekannt. Warum wundert mich das nicht?
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