Mittwoch, 13. April 2011

Deutsche Verfassungsgeschichte


1. Entwurf einer Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik ...

... beschlossen auf einer außerordentlichen Tagung des Parteivorstandes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands am 14. November 1946 in Berlin: "In der Gewißheit, daß nur durch eine demokratische Volksrepublik die Einheit der Nation, der soziale Fortschritt, die Sicherung des Friedens und die Freundschaft mit den anderen Völkern gewährleistet ist, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben."
http://www.verfassungen.de/de/ddr/verfassungsentwurf46.htm

2. Der Parlamentarische Rat stellte am 23. Mai 1949 in Bonn fest, ...

... "daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. - 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist."
http://www.verfassungen.de/de/gg49-i.htm


3. Der III. Deutsche Volkskongress tagte am 29./30. Mai 1949 in Berlin ...

... 1400 Delegierten kamen aus der Sowjetischen Besatzungszone, 610 aus den Westzonen. Der Entwurf einer Verfassung, den der Verfassungsausschuss des Volksrats ausgearbeitet hatte, wurde am 30. Mai bei einer Gegenstimme angenommen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Volkskongress

4. Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik tritt am 7. Oktober 1949 in Kraft ...

... "Von dem Willen erfüllt, die Freiheit und die Rechte des Menschen zu verbürgen, das Gemeinschafts- und Wirtschaftsleben in sozialer Gerechtigkeit zu gestalten, dem gesellschaftlichen Fortschritt zu dienen, die Freundschaft mit allen Völkern zu fördern und den Frieden zu sichern, hat sich das deutsche Volk diese Verfassung gegeben."
http://www.verfassungen.de/de/ddr/ddr49-i.htm

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