Mittwoch, 8. Oktober 2008

Nein, ich glaube es nicht!

Da schreibe ich am Montag noch so tollkühn: "... nein, so schlimm wird es wohl nicht. Es wird schon Abs. 2 oder 3 geändert." Und was muß ich bei Blog "Sicherheitspolitik" lesen: Den (angeblichen?) Gesetzentwurf der Koalition:
http://data5.blog.de/media/373/2873373_13708fe2a4_d.pdf

Und was soll dort im Artikel 35 GG eingefügt werden? Klar, ein Abs. 4 und 5:
„(4) Reichen zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalles polizeiliche Mittel nicht aus, kann die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte mit militärischen Mitteln anordnen. Soweit es dabei zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, kann die Bundesregierung den Landesregierungen Weisungen erteilen. Maßnahmen der Bundesregierung nach den Sätzen 1 und 2 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im Übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
(5) Bei Gefahr im Verzug entscheidet der zuständige Bundesminister. Die Entscheidung der Bundesregierung ist unverzüglich nachzuholen.“


Was hieße das?

1. Streikende bzw. "Arbeitskämpfe" sind dann gegen Militäreinsatz nicht mehr durch Artikel 9 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt. Begründung: Im Artikel 9 Abs. 3 GG - und der wird nicht geändert - heißt es lediglich: "Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden."
2. Darüber hinaus entscheidet der "zuständige Bundesminister" - ich vermute es ist der "Verteidigungsminister" gemeint (update: es soll wohl doch "nur" der Innenminister sein) - selbst .... bei "Gefahr im Verzug". Und "Gefahr im Verzug ist doch eigentlich immer, wie wohl manche in der Polizeipraxis erfahren dürfen. Selbstverständlich darf so ein Minister seine Kompetenzen auch delegieren. Er muß das sogar, wenn er im Urlaub ist oder auf Dienstreise oder Festbankett oder Truppenbesuch, krank oder was auch immer. Und natürlich darf das sein Vertreter auch .... letztlich bis herunter zu "Schütze Ar*ch im letzten Glied". Ich will nicht übertreiben, irgendein standortältester Oberst (update: Polizeidirektor) wird das Recht "Panzer rollen zu lassen" sich schon nicht nehmen lassen.

Und nicht von der Gesetzesbegündung ablenken lassen! Im dann neugefaßten Grundgesetz steht nichts von "Terroristen", "Abschuß von Luftfahrzeugen" etc. Der Militäreinsatz wäre auch in diesen Fällen schlimm genug, da deren Abwehr (nur und ausschließlich!) Polizeiaufgabe ist. Aber mit diesem Gesetzestext wäre alles möglich!

Da sehnt man sich glatt nach alten Zeiten. Ja, ich meine den 18. Januar 2005, da hatten Vetreter der CDU / CSU - Fraktion im Deutschen Bundestag ebenfalls einen Gesetzentwurf zum Thema eingebracht (Drucksache 15/4658). Tja, da wollten die Jungs und Mädels noch den Art. 35 Abs. 2 GG diesbezüglich ändern. Damals wäre, neben genaueren Definitionen, auch die Schutzbestimmung des Art. 9 Abs. 3 GG erhalten geblieben und liefe nicht ins Leere. Ok, der Art. 87a Abs. 2 wäre als "Kröte" mit geändert worden, aber da Streikende und Demonstranten selten "aus der Luft und von See her" aktiv werden, wäre diese Demokratie - "Gefährdung" unmittelbar nicht so gegeben gewesen.


Danke, ihr tapferen Sozialdemokraten: Kämpfen bis zum umfallen und das ("umfallen") tut ihr dann so gründlich .... :-((

NEIN, dieser Entwurf ist ein Fake, kann es nur sein ....
B I T T E ... Herr, laß ihn ein Fake sein!

1 Kommentar:

  1. Lieber Peter,

    nein, leider ist dies kein Fake... und leider ist dies nicht das erste und letzte Gesetz, wo die Prinzipien des Rechtsstaats aus dem Grundgesetz getreten werden. Z.B. das BKA-Gesetz, die Anti-Terror-Datei oder die Zivil-Militärische-Zusammenarbeit in den Rathäusern... dies alles wirft alle Lehren aus dem Schrecken der Nazi-Terror-Herrschaft über Bord. Die klare Aufteilung und Trennung der Aufgaben von Geheimdiensten, Polizei und Bundeswehr und das Verbot einer Polizei des Bundes sollten eine derartige Terror-Herrschaft unmöglich machen. Wenn es so weiter geht, wird Schäuble bald ein zweites Ermächtigungsgesetz vorlegen und damit Linke, Ausländer und sonstwie ihm nicht genehme Menschen jagen lassen.

    Das gilt es mit allen Mitteln zu verhindern! Gegen den Notstand der Demokratie!

    MfG,
    Vadim

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