Dienstag, 23. Februar 2010

DDR - Hotelübernachtung

In mehreren Foren wurde letztens die Frage diskutiert, ob DDR - Bürger in den 1980er Jahre nicht in der eigenen Stadt hätten übernachten dürfen. Natürlich wurde monatelang "diskutiert", ohne mal nachzulesen.

Also, meine Frage an Radio Jerewan^^^Claus J. Kreutzer: "Die Rechte der Gäste" 3., überarbeitete Auflage, Verlag Die Wissenschaft Berlin, 1986, Fragen:

"93. Kann man am Wohnort ein Hotelzimmer bekommen?
Verschiedene Gründe können einen Bürger veranlassen, an seinem Wohnort in einem Hotel übernachten zu wollen. Prinzipiell ist es nicht Sache des Hotels zu prüfen, ob dies gerechtfertigt erscheint.
Besteht keine Sorge, ortsfremde möglicherweise nicht unterbringen zu können, und sind Zimmer frei, ist das Hotel nicht berechtigt, allein deshalb den Abschluß eines Beherbergungsvertrages zu verweigern, weil der betreffende Bürger am Ort des Hotels wohnt.
(§§ 8, 10, 13, 14, 43 Abs. 2 ZGB)"

"94. Doppelzimmer für Unverheiratete?"
[Sachliche Ausführungen zur sozialistischen Moral habe ich nicht abgeschrieben.] "Deshalb wurde hierfür die Orientierung gegeben: An volljährige unverheiratete Bürger ist auf Wunsch ein gemeinsames Doppelzimmer zu vergeben, wenn entsprechende Zimmer frei sind und die allgemeinen Regeln des sozialistischen Zusammenlebens eingehalten werden. In diesem Fall sind zwei getrennte Meldescheine auszufüllen.
(§§ 8, 13 ZGB; Stellungnahme der Vereinigung Interhotel, Gastronomie 1/77, S. 30; § 18 Abs. 2 Meldeordnung)"
M.E. gab es diese Orientierung, um einer denkbare Prostitution zu begegnen.

Was Zumwinkel und Käßmann gemeinsam haben

Zufälle gibt es, eine Auswahl:

Manager Klaus Zumwinkel

30.12.2007 - Zumwinkel verteidigt Mindestlohn
»Der Vorstandschef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, hat die für seine Branche getroffene Mindestlohn-Vereinbarung verteidigt. Der Wettbewerb auf dem Postmarkt bestehe schon jetzt, und er werde auch mit den Mindestlöhnen weitergehen, sagte Zumwinkel. Wer 30 Prozent geringere Löhne als die Post zahle und dann nicht wettbewerbsfähig sei, der habe es nicht verdient, dass die Kunden ihm Umsätze brächten.«

14.02.2008 - Steuerhinterziehung
»Nach einer Durchsuchung in seinem Privathaus am Morgen des 14. Februar 2008 wurden Ermittlungen der Bochumer Staatsanwaltschaft gegen Zumwinkel öffentlich ... Ihm wurde Steuerhinterziehung in Höhe von einer Million Euro zur Last gelegt. Die Ermittlungen standen im Zusammenhang mit der Liechtensteiner Steueraffäre und mit Geldanlagen in einer speziellen Stiftung nach liechtensteinischem Recht über die LGT Bank ... Am 26. Januar 2009 wurde Klaus Zumwinkel von der 12. großen Strafkammer des Landgerichts Bochum wegen Steuerhinterziehung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Zugleich erteilte das Gericht eine Bewährungsauflage, nach der ein Geldbetrag in Höhe von einer Million Euro zu zahlen ist.«

EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann

01. 01.2010 - Neujahrspredigt u.a. zu Afghanistan:
»Nichts ist gut in Afghanistan. All diese Strategien, sie haben uns lange darüber hinweggetäuscht, dass Soldaten nun einmal Waffen benutzen und eben auch Zivilisten getötet werden. Das wissen die Menschen in Dresden besonders gut! Wir brauchen Menschen, die nicht erschrecken vor der Logik des Krieges, sondern ein klares Friedenszeugnis in der Welt abgeben, gegen Gewalt und Krieg aufbegehren und sagen: Die Hoffnung auf Gottes Zukunft gibt mir schon hier und jetzt den Mut von Alternativen zu reden und mich dafür einzusetzen. Manche finden das naiv. Ein Bundeswehroffizier schrieb mir, etwas zynisch, ich meinte wohl, ich könnte mit weiblichem Charme Taliban vom Frieden überzeugen. Ich bin nicht naiv. Aber Waffen schaffen offensichtlich auch keinen Frieden in Afghanistan. Wir brauchen mehr Fantasie für den Frieden, für ganz andere Formen, Konflikte zu bewältigen. Das kann manchmal mehr bewirken als alles abgeklärte Einstimmen in den vermeintlich so pragmatischen Ruf zu den Waffen.«

18.02.2010 - In der TAZ zu HARTZ IV
»Ich finde es gut, in einem Land zu leben, in dem klar ist: Die Starken treten für die Schwachen ein. Das ist der Sozialstaat, das ist soziale Marktwirtschaft. Da dürfen auch ein paar Leute mehr verdienen, solange es keine unverantwortlichen und maßlosen Auswüchse gibt. Aber die, die nicht für sich aufkommen können, müssen eine Grundabsicherung haben. Das sichert den sozialen Frieden im Land.

23.02.2010 - 1,54 Promille - Käßmann muss um Job bangen
»Alkoholfahrt mit 1,54 Promille, Ermittlungsverfahren eröffnet: Für Bischöfin Margot Käßmann, die Repräsentantin der evangelischen Kirche, wird es eng. Die internen Kritiker formieren sich - und fordern eine öffentliche Stellungnahme. Alle öffentlichen Termine sind abgesagt.

24.02.2010 - Bischöfin Käßmann ist zurückgetreten
»Margot Käßmann hat die Konsequenz aus ihrer Fahrt unter Alkohol-Einfluss am Steuer ihres Dienstwagens gezogen. Die evangelische Bischöfin von Hannover und EKD-Chefin trat von ihren Ämtern zurück.«

Anmerkung zum Alkoholgenuß:
16.09.2008 - Autofahren nach zwei Maß Bier möglich
»Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU) hält Autofahren nach zwei Litern Bier für vertretbar ... "Wenn man die zwei Maß in sechs, sieben Stunden auf dem Oktoberfest trinkt, ist es noch möglich", sagte der CSU-Politiker am Dienstag im Bayerischen Rundfunk ... Professor Thomas Gilg vom Institut für Rechtsmedizin der Uni München sagte ... Ein Mann mit 70 Kilogramm Körpergewicht komme [in diesem Fall; Veith]wahrscheinlich auf 0,9 und höchstens 1,2 Promille ... Aber eine pauschale Aussage, nach zwei Maß könne man noch Auto fahren, "wäre mehr als gefährlich", sagte der Gerichtsmediziner.«

Ich weiß nicht, wieviel Frau Käßmann wiegt, aber als Frau wäre sie nach "zwei Maß in sechs, sieben Stunden" ggf. auch in die Nähe von 1,54 Promille gekommen.

update (28.03.2010)
Nach dem schnellen Ende der Affaire "Käßmann", Rücktritt sowie 8.000 Euro Strafe und zehn Monate Führerscheinentzug, gewinnt ein Detail der Ereignisse an Bedeutung. Bereits am 24. Februar 2010 hatten die Medien in Nebensätzen über einen angeblichen Beifahrer von Frau Käßmann berichtet. So der Spiegel mit den Worten: »Bei ihrer Alkoholfahrt hatte Käßmann einen Beifahrer. Dessen Personalien seien aber nicht aufgenommen worden, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Hannover, Klaus Engemann. Ein Beifahrer spiele nur dann als Zeuge eine Rolle, "wenn der Fahrer völlig kontrollunfähig ist." Dies sei hier offensichtlich nicht der Fall gewesen.« Mmmhhh, ist ein Beifahrer nicht verpflichtet einen alkoholisierten Fahrer vom Fahren abzuhalten? Wurde ihm gegenüber Strafanzeige gestellt und nicht nur gegen die, die Informationen über den Zwischenfall an die Medien trugen?!

Jetzt wird es aber richtig "verschwörerisch": Der Blogger und Rechtsanwalt Nikolaus Steinhöfel will erfahren haben, daß der Beifahrer niemand geringeres als Gerhard Schröder gewesen sei. Da nach meiner Auffassung der "Altkanzler" weiterhin Anspruch auf Personenschutz hat ... schau'mer'mal.

update (17.04.2010)
Zwischenzeitlich hat Herr Schröder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, er sei nicht Beifahrer bei Frau Käßmann gewesen und hat eine Unterlassungserklärung gegen die Behauptung erwirkt, vgl.: focus.de. Wie heißt es in der Frankfurter Rundschau dazu so schön: "Die Bischöfin war am Steuer ihres Autos erwischt worden, als sie es in Hannover nächtens nach Hause lenkte und eine eindeutig rote Ampel überfuhr. An ihrer Seite ein Unbekannter. Und wie von Zauberhand waren nicht nur Polizisten zur Stelle, sondern auch die Boulevardzeitung. Zufälle gibt’s, die gibt’s gar nicht. Das ist der Stoff, aus dem die Gerüchte sind." Hauptsache, die Haare sind nicht gefärbt ...
http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5282199,00.html
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Autofahren-nach-zwei-Mass-Bier-moeglich_aid_615452.html
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,680042,00.html

http://www.steinhoefel.de/blog/2010/03/wer-sas-auf-der-alkoholfahrt-neben-bischofin-kasmann.html
http://www.taz.de/1/nord/artikel/1/ermittler-suchen-judas/
http://www.focus.de/kultur/medien/kaessmanns-trunkenheitsfahrt-schroeder-sass-nicht-im-auto_aid_496501.html
http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2543188_Rufmord-als-Volkssport.html

Sonntag, 21. Februar 2010

Aus der Geschichte der 43. FRBr ( Folge 7 )


Vorbemerkung :
Auch diesmal sind wir noch in Retschow ... an dieser Stelle ein Dank an die Ehemaligen aus dieser Fla - Raketenabteilung, die unser Projekt " 50 Jahre Garnisonsort Sanitz " durch Ihre Zuarbeit in Form von Erinnerungsberichten bisher begleitet haben und es auch sicherlich weiterhin tun werden. Ein Dank nicht nur anläßlich des nahenden " 01. März ", sondern auch für ihre Haltung zur eigenen Lebensgeschichte und zur Geschichte allgemein. Also Jungs, weiter so ! Anbei der Beitrag von Wolfgang Spanke, als Unteroffizier und Kassenleiter der Abteilung nach Retschow versetzt, später Hauptfeldwebel, zuletzt Stabsfähnrich und Leiter des Med.Punktes der FRA 4334 in Kirchdorf / Insel Poel. Nach 25 Dienstjahren dann 1987 die Versetzung in die Reserve.

Quellennachweis : Erinnerungsbericht W. Spanke

" Erinnerungen an die Zeit der Gründung des Fla - Raketenregiments 18 mit den Abteilungen in Abtshagen, Barth, Hinrichshagen und Retschow :

am 01.09.1961 gehe ich nach Beendigung meiner Lehre als Bankkaufmann bei der Deutschen Notenbank Rostock als Freiwilliger für 2 Jahre zur NVA. Damals ahnte ich noch nicht, dass zu diesen 2 Jahren noch weitere 23 Jahre dazu kommen sollten ... Ersteinmal heißt es aber, die Grundausbildung in Oranienburg zu bestehen und sich in und mit den ungewohnten Bedingungen eines militärischen Lebens zurecht zufinden. Wir sind " Kursanten ", untergebracht sind wir zwar im Schloß, das war es dann aber auch schon. Im Oktober 1961 ist es geschafft, nun stehen die Versetzungen zu den unterschiedlichen Truppenteilen an. Eine rechte Vorstellung, wohin es geht, hat aber keiner von uns. Ein Soldat, der als Schreiber des Hauptfeldwebels eingeteilt ist, gibt uns einen Hinweis auf seine Beziehungen : er sagt, er könne Einfluß darauf nehmen, wohin wir versetzt werden sollen.
Und schlägt uns auch prompt vor, in das LAR - 12 zu gehen, in das seiner Meinung nach " Luftabwehr - Regiment 12 ". Daraufhin lassen sich einige - unter anderem auch ich - für dieses Truppenteil eintragen. Erst im Nachhinein erfahren wir, dass es sich um das " Lehr - und Ausbildungsregiment 12 " in Pinnow bei Angermünde handelt.

In Pinnow angekommen, werden wir in der Wachkompanie eingesetzt. Angedacht ist der Einsatz in dieser Kompanie für den Zeitraum von ca. 1 / 2 Jahr. Im Grunde genommen, ist die Aufgabe für uns " Neulinge " überschaubar und der Dienst " normal ".... wer sich keine Verstöße leistet, kann regelmäßig alle 4 Wochen in VKU fahren, also in verlängerten Kurzurlaub. Für mich ist die Zeit jedoch schon bald vorbei - nicht dass ich Mist gebaut hätte ! Der Kommissar " Zufall " spielte eine Rolle : ich war auf Wache und hatte als KdP ( Kontrolldurchlaßposten ) die Aufgabe, die zum Dienst eintreffenden Offiziere / Berufssoldaten an Hand des Ausweises zu kontrollieren. Unter ihnen auch ein mir nicht bekannter Hauptmann, den ich um den Diensstellenausweis bat. Er fragte mich, ob ich ihn nicht kenne und sagte, er hätte eigentlich als Stabschef eine Meldung von mir erwartet. Es war also Hptm. Leskien, SC des LAR - 12. Ich muß wohl etwas dumm aus der Wäsche geguckt haben ... Jedenfalls fragte er mich, wie lange dabei, woher, welchen Beruf usw. Als ich sagte, ich sei Bankkaufmann, erhielt ich die Order, mich um 09.00 Uhr bei ihm auf seinem Dienstzimmer zu melden !

Ich melde mich dann auch und erfahre im Gespräch, dass geeignete Leute gesucht werden, die in einem neugegründeten Regiment als Kassenleiter eingesetzt werden sollen. Bereits nach kurzer Zeit stimme ich zu, auch deshalb, weil ich in die Nähe meiner Heimatstadt Rostock kommen würde. Eine Längerverpflichtung auf 4 Jahre nehme ich in Kauf. Dass dieses Regiment das noch aus Geheimhaltungsgründen FR - 18 genannt sein sollte, erfuhr ich erst viel später. So begann mein Einstieg in das Fla - Raketenregiment 18, das später zur 43. Fla - Raketenbrigade erweitert wurde. Meine gesamte 25 - jährige Dienstzeit habe ich in diesem Truppenteil verbracht ...

Aber ersteinmal heißt es lernen : in einem Art Kurzlehrgang in Pinnow werden wir für unsere Funktion als zukünftige Kassenleiter der Feuerabteilungen vorbereitet, insgesamt sind wir 4 Mann. Ich weiß inzwischen auch, dass ich zum Standort RETSCHOW, Kreis Bad Doberan, versetzt werde. Noch in Pinnow, besteht meine erste Aufgabe darin, ein Konto für die diese Dienststelle bei der Deutschen Notenbank in Bad Doberan einzurichten und zu eröffnen. Über dieses Konto sollte dann der gesamte Zahlungsverkehr der 4. Abteilung abgewickelt werden. Ich muß jetzt also öfters zwischen Pinnow und Bad Doberan pendeln, was zwar auf Grund der Fahrerei und Umsteigerei etwas nervig ist - aber auch eine gute Seite hat. Da die Zugverbindung immer über Rostock geht, kann ich hin und wieder schon mal 1 - 2 Tage zu Hause bei Muttern und mehr in Rostock verbringen, ohne gleich in den Verdacht einer " UE " ( unerlaubten Entfernung ) zu kommen ...

Im Januar 1962 wird es dann ernst - Versetzung nach RETSCHOW. Es geht folgendermaßen ab : kleines Handgepäck & Waffe, mit dem Zug von Angermünde nach Rostock / Bad Doberan, danach 6 km Fußmarsch auf der Landstraße Richtung Retschow. In einem bestimmten Waldstück soll die Dienststelle sein - nur, es ist inzwischen stockdunkel. Nach einiger Zeit finde ich es endlich, das A - Objekt, in dem sich die Unterkünfte für die Soldaten, die verschiedenen Arbeits - und Dienstzimmer incl. meiner Kasse befinden .... Das sogenannte B - Objekt, die Feuerstellung, in ca. 1,5 km Entfernung gelegen, ist Anfang des Jahres 1962 noch nicht fertig. Aus diesem Grund ist der überwiegende Teil des Personalbestandes der 4. Abteilung im ganzen Regiment verstreut, hauptsächlich in Barth, aber es sind auch welche in Hinrichshagen bzw. Abtshagen zu finden. Für meine Tätigkeit als Kassenleiter, inzwischen vom Kanonier gleich zum Unteroffizier ernannt, hat das konkrete Auswirkungen in diesen ersten Monaten : denn neben den normalen finanztechnischen Abläufen, wie sie in jedem Betrieb üblich sind, besteht meine Aufgabe auch darin, die Dienstbezüge der Soldaten / Unteroffiziere / Offiziere in bar auzuzahlen - entweder an die jeweiligen Hauptfeldwebel bzw. auch an die Armeeangehörigen direkt ! Denn es ist zu diesem Zeitpunkt generell so festgelegt, dass die Auszahlung persönlich zu erfolgen hat. Überweisungen usw. nicht möglich ... D.h., man kann sich ungefähr vorstellen, wie so ein Zahltag abläuft : früh um 07.00 Uhr das vorher rechtzeitig bestellte Geld bei der Bank in Bad Doberan abholen, dann zurück zur Dienststelle nach Retschow, Auszahlung der Dienstbezüge. Danach Aufteilung des Geldes gemäß der von den Hauptfedwebeln zu erarbeiteten Dienstbezüge - Listen nach Abteilungen / Kompanien - und Abfahrt zu den einzelnen Standorten. Die volle Kasse mit Bargeld, der Kassenleiter, eine Begleitperson, alle mit MPi, ein LKW SIL 157 mit Kraftfahrer ...und los geht's früh quer durch den Bezirk Rostock, um pünktlich in den Abteilungen zu sein. Die genannten Listen der Dienstbezüge wurden vorher von mir geprüft und waren die Grundlage der Bargeld - Bestellung bei der Deutschen Notenbank.

Eine Besonderheit gab es in dieser Zeit noch : bis zur Einführung der Allgemeinen Wehrpflicht im Frühjahr 1962 bestand die Möglichkeit, sogenannte " SPARMARKEN " zu nutzen. In der Regel lief es ungefähr so ab : die Hauptfeldwebel in den Ausbildungs - Kompanien machten den neuen Soldaten " klar ", dass es günstig wäre, einen bestimmten Betrag der Dienstbezüge zu sparen ...
Ein neueingestellte Soldat erhielt Dienstbezüge ( Wehrsold gab es erst mit der Einführung der Wehrpflicht ) in einer Höhe von 300,00 Mark Brutto, davon wurden 10 % sogenannter SV - Beitrag abgezogen. Abzüglich dieses Sozialversicherungsbeitrages SV machte das also unterm Strich 270,00 Mark Netto und war in dieser Zeit ein relativ guter Verdienst, zumal für Verpflegung / Unterkunft usw. keine Kosten anfielen. So war es nicht verwunderlich, dass ein Großteil der Soldaten spontan auf diese Möglichkeit des Sparens einging und einen bestimmten Betrag dafür vorsah. In der Regel zwischen 50 - 100 Mark. Hier die etwas eigenartige anschließende Verfahrensweise : den vorgesehenen Geldbetrag erhielt der Soldat in Form dieser bereits genannten " SPARMARKEN " übergeben, die dann in ein eigens dafür bestimmtes Heftchen eingeklebt und beim nächsten Urlaub bei der Sparkasse des Heimatortes abgegeben und dort auf einem Sparbuch gutgeschrieben wurden. Aus heutiger Sicht eine schwer verständliche Technik des Sparens. Aber, man muß sagen, wir kamen damit bestens klar !
Ein manchmal recht profitabler Nebeneffekt für die echten Sparer war außerdem :
sie kauften " SPARMARKEN " von anderen Mitstreitern auf, wenn diese Bargeld brauchten - natürlich mit einem Aufpreis, der um die 20 % und mehr betrug ...

Mit der Fertigstellung des B - Objektes und der Rückkommandierung von Technik und Personalbestand aus den bisherigen " Gast " - Abteilungen nach Retschow normalisierte sich der Dienstbetrieb und das " Zigeunerleben " des herumreisenden Kassenleiters hatte ein Ende. Die Rückwärtigen Dienste waren ja von Anfang an in Retschow geblieben, die entsprechenden Verträge mit den Lieferbetrieben waren abgeschlossen und gewährleisteten ab nun die Sicherstellung des gesamten Personalbestandes der Abteilung.
Soweit einige Gedanken zu den Anfängen eines neu geschaffenen Regiments, in und zu einer Zeit, in der tatsächlich auf jeden Einzelnen Verlaß sein mußte, trotz vieler Mängel, Unzulänglichkeiten oder schwierigen Bedingungen. Und viele von diesen Ehemaligen der ersten Stunde haben ihre 2 - bzw. 4 - jährige Dienstzeit danach um ein Vielfaches verlängert ... " Fortsetzung folgt.

Sonntag, 14. Februar 2010

Westfernsehen in der NVA

Für aktive Armeeangehörige sowie Bewerber für einen militärischen Beruf galten besondere Anforderungen an Wachsamkeit und Geheimhaltung, dazu gehörte auch, daß kein Westfernsehen oder -rundfunk - vorangig der Bundesrepublik und der Sender in Westberlin - empfangen wurde. Für jemanden, der den Kalten Krieg nicht mit erlebt hat, kann sich die Frage stellen: "Wie kann man durch das Sehen und Hören von Westfernsehen oder -rundfunk die Wachsamkeit und Geheimhaltung gefährden?" Hier soll der kurze Hinweis genügen: Desinformation (sog. "ideologische Diversion") und Agentenanweisungen.

Die Regularien für Empfang von "Westsendern" wurden ursprünglich in der Innendienstvorschrift - DV 010/0/003 - getroffen, s.a.:
http://home.snafu.de/veith/images/westtv.jpg

In dieser Dienstvorschrift in der Fassung von 1978 gab es eine "4. Änderung", die am 01.06.1988 in Kraft trat. Die darin enthaltenen Änderungen bezogen überwiegend auf den Abschnitt VII "Wachsamkeit und Geheimhaltung". Unter Ziffer 339 (5) wurde u.a. festgelegt:

"Dem Armeeangehörigen ist es grundsätzlich nicht gestattet; ...
h) aus nichtsozialistischen Staaten und Berlin (West) Rundfunk- und Fernsehsendungen in militärischen Objekten und Unterkünften, einschließlich Wohnheimen, Ferienheimen, Kureinrichtungen und Lazaretten der NVA zu empfangen sowie Daten-, Ton- und Bildträger und Druck- und Presserzeugnise in diese mitzubringen."


Damit war der Empfang von Westfernsehen (und -Radio) in den eigenen 4-Wänden nunmehr gestattet. In den Wohnsiedlungen der NVA wurden nach meiner eigenen Beobachtung daraufhin "hektisch" Kabelgräben geschaufelt, um den Fernsehempfang zu verbessern. Im übrigen wurde in den Jahren 1987 / 1988 das gesamte Thema "Wachsamkeit und Geheimhaltung" überarbeitet und offener gestaltet.

Hierfür gab es auch Veränderungen in der Dienstvorschrift zur "Wachsamkeit und Geheimhaltung": »Hinzu kamen politische Auswirkungen, die bereits mit den Änderungen der DV 010/0/009 im Jahr 1988 hinsichtlich der Erlaubnis, zu Hause "westliche Medien" empfangen zu dürfen, eingeleitet worden waren.« aus: "Die verdeckte Division" - Gedanken zur Formierung und Entwicklung der FO FAFK / FMTFK von Oberst Siegfried Zdebel, S. 79.

Mit den "Wendeereignissen" wurde die o.g. Ziffer 339 (5) der Innendienstvorschrift - wohl bereits am 10. November 1989 - als Sofortmaßnahme außer Kraft gesetzt bzw. verändert. Die Neueinberufungen dieses Monats dürften damit die Ersten gewesen sein, welche das volle Paket (West-) Fernsehen in Empfang nahmen.

Samstag, 13. Februar 2010

Steuerbegünstigung für Bordelle

Ich hatte bereits hier verwundert festgestellt: »Ist schon "kurios": da stützt de facto eine bundesdeutsche Familienministerin die Pornoindustrie« und der Präsident des Bundeskriminalamts meinte, es »"gehe es um Erwachsene, die zu Kunden kommerzieller Anbieter werden sollten." Also, nicht mehr kostenlos Schweinkram aus dem Netz laden, sondern gefälligts an die Pornoindustrie löhnen!«

Nun knallten auch in vielen Bahnhofsvierteln die Korken: Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt auch für Stundenhotels!

"Soweit Stundenhotels von anderen Leistungen abgrenzbare Beherbergungsleistungen erbringen, ist der Tatbestand des § 12 Absatz 2 Nummer 11 Umsatzsteuergesetz erfüllt und der ermäßigte Umsatzsteuersatz anzuwenden" schreibt korrekterweise der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU). Was "andere Leistungen" sein könnten, schreibt er nicht. In herkömmlichen Hotels geht es um das Frühstück.

Sollten hier ebenfalls Parteispenden geflossen sein, ggf. in "Naturalien"?! ;-)

Links:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2009/04/eine-zensur-findet-statt.html
http://www.welt.de/politik/deutschland/article6367422/Halber-Steuersatz-auch-fuer-Stundenhotels.html
http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp;jsessionid=2279C6D52E99039168221801CF46A4A9?rubrik=34954&key=standard_document_38704783
http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2010/01/freie-demokratische-parteienfinanzierung/

EDIT (11.03.2010)
Zwischenzeitlich hat die Steuerverwaltung schnell und "kühn" regiert. In einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Schreiben heißt es nunmehr u.a.: »Sonstige Leistungen eigener Art, bei denen die Beherbergung nicht charakterbestimmend ist (z. B. Leistungen des Prostitutionsgewerbes), unterliegen auch hinsichtlich ihres Beherbergungsanteils nicht der Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG.«

Nun, mit solchen Schreiben bindet sich die Verwaltung lediglich selbst. Gerichte sind nur ans Gesetz gebunden, nicht an an solche Schreiben / Erlasse / Verfügungen. Wenn ich Betreiber eines sog. "Stundenhotels" wäre, wäre ich ganz anderer Auffassung. Ebenso wurde mit dem ermäßigten Steuersatz für "Beherbergungsleistungen" bereits der Grundatz der "Einheitlichkeit der Leistung", bei der das obligatorische Frühstück als Nebenleistung das "Schicksal" der Hauptleistung (Beherbergung) teilen würde, aufgegeben. Nun wird bei einer Beherbergung durch Prostituierte eine "Sonstige Leistungen eigener Art" angenommen, ohne die jeweiligen Leistungen als Einzelleistungen für sich zu beurteilen ... aus Gründen von "Sitte und Anstand" wird das vor Gericht wohl schon durchgehen, aber peinlich ist das Ganze.

Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Beherbergungsleistungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) ab dem 1. Januar 2010 - Hier: BMF-Schreiben vom 5. März 2010 - IV D 2 - S 7210/07/10003 -
- IV C 5 - S 2353/09/10008 - (2010/0166200) -
(PDF)

Donnerstag, 11. Februar 2010

Krieg oder nicht Krieg, ist das hier die Frage? II

»Bei ihrem Einsatz in Afghanistan benutzt die Nato einem Medienbericht zufolge Todeslisten bei der Verfolgung von Taliban-Führern. An den Aktionen soll auch das Kommando Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr beteiligt sein.« Zitat: Die Welt.

»"Die Intensität der mit Waffengewalt ausgetragenen Auseinandersetzung mit Aufständischen und deren militärische Organisation führen uns zu der Bewertung, die Einsatzsituation von Isaf auch im Norden Afghanistans als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts zu qualifizieren", sagte Westerwelle ... Bislang hatte die Regierung eine derart präzise Qualifizierung der Mission gescheut und lediglich von einem Stabilisierungseinsatz gesprochen ... Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), hatte schon länger von "kriegsähnlichen Zuständen" gesprochen. Diese Einordnung machte sich die Regierung nach längerer Abstimmung nun zu eigen.« Zitat: Die Welt.

»"Dieser Einsatz im Rahmen von Isaf dient vor allem dazu, unsere eigene Sicherheit zu schützen", sagte Westerwelle ... Mit Feststellung eines bewaffneten Konflikts gilt das Kriegsvölkerrecht, das die Anwendung militärischer Gewalt gestattet.« Zitat: Der Spiegel.

»Das fördert die bereits geübte Praxis nach der Idee des neusten Friedensnobelpreisträgers: Frieden durch mehr Krieg ... Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte außerdem offiziell, daß es im Jahr 2009 neunmal ähnliche Luftschläge wie am 4. September auf Anforderung der deutschen Heldentruppe gegeben hat – mit Toten.« jw

GOTO Krieg oder nicht Krieg, ist das hier die Frage?