Bezüglich der Wahlen hat ein CDU-Verbands-Chefs ein Papier herausgebracht: Das Papier trägt den Titel "Drei Thesen zur Stärkung der Leistungsträger". Gottfried Ludewig fordert darin: "Diejenigen, die den deutschen Wohlfahrtsstaat finanzieren und stützen, müssen in diesem Land wieder mehr Einfluss bekommen. Die Lösung könnte ein doppeltes Wahl- und Stimmrecht sein."
Das Klassenwahlrecht ... nur konsequent!
In Deutschland wurde das Klassenwahlrecht (die Wähler erhielten ein nach Steuerleistung in drei „Klassen“ abgestuftes Stimmengewicht) bisher nur bei Wahlen zum Landtag erprobt.
Nebenbei wurde traditionell bei der Einteilung der Wahlkreise beschi**en: "... Entrechtung der Arbeiter durch das [preußische - Veith] Dreiklassenwahlrecht und ... ungerechten Einteilung der Wahlkreise, wodurch z.B. reichlich 8000 Wähler ostpreußischer Landkreise so viel Wahlrecht haben wie 78 000 Wähler des Stadtkreises Rixdorf[1]-Schönberg" ([1] Dorf und ab 1890 Stadt im Südosten Berlins, 1912 in Neuköln umbenannt, 1920 als Berlin-Neuköln eingemeindet; Materialsammlung "Geschichte", DDR, für die 11. Klasse, S. 127).
Preußen war das Land im Deutschen Reich, nicht nur von der Landmasse, sondern auch vom politischen Gewicht (2/3 des Reichsgebiets; 3/5 der Reichsbevölkerung). Zur Sicherung der Vorherrschaft wurde sogar extra der Bundesrat (heute mit anderer Funktion) geschaffen, vgl. "Sperrminorität". Aber auch im drittgrößten Einzelstaat Sachsen war das Dreiklassenwahlrecht nicht unbekannt (1868 Zensuswahlrecht, 1896 Dreiklassenwahlrecht, 1909 Pluralwahlrecht) - bei den anderen Ländern weiß ich es nicht.
"Dummerweise" hatten die russischen Bolschewisten bereits in den 1920ern die "schöne Idee", nur bestimmte Gruppen der Bevölkerung wählen zu lassen, wieder aufgegeben. Andernfalls hätte die CDU was lernen können ;-)
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