Am 15. Juni 1987 wurde das westdeutsches Marineversorgungsschiff "Neckar" von der polnischen Korvette "Gornik" und vier weiteren polnischen Schnellboten unter Beschuss genommen. Dabei wurden drei westdeutsche Marinesoldaten verletzt.
Aus einer Stellungnahme der Bundesregierung der BRD:
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Würzbach auf eine parlamentarische Anfrage, BT-PlPr. 11/19, S. 1199.
"Am 15. Juni 1987 wurde der Tender Neckar der Bundesmarine in internationalen Gewässern der Ostsee von einem polnischen Kriegsschiff beschossen. Drei Seeleute wurden verletzt; es entstand Sachschaden in Höhe von DM 500.000. Die Neckar, die ein Übungsschießen von Marinen der Warschauer Pakt-Staaten beobachtet hatte, wurde getroffen, als ein polnisches Schiff auf eine aus Richtung der Neckar fliegende Zieldrohne das Feuer eröffnete. Die Bundesregierung protestierte am 16. Juni 1987 in unmißverständlicher Weise gegen dieses Verhalten.
Ihrem Verlangen nach Aufklärung und Entschuldigung wurde von polnischer Seite - erst nach nochmaligem Drängen - lediglich teilweise entsprochen. Zwar äußerte die polnische Regierung Bedauern über den Zwischenfall und sprach den Verletzten ihr Mitgefühl aus. Eine förmliche Entschuldigung wurde jedoch nicht ausgesprochen: Die Neckar habe gefährlich nahe bei den, übenden Schiffen manövriert und weder auf Flaggen noch auf Funksignale reagiert.
Nach Ansicht der Bundesregierung bedeutete die Feuereröffnung eine eklatante Mißachtung allgemein anerkannter internationaler Sicherheitsbestimmungen: Nach dem sog. Clear Range-Verfahren bestehe seit Jahrzehnten die gegenseitige Verpflichtung der Kriegsmarinen, Übungsschießen sofort einzustellen, wenn die Gefahr bestünde, daß ein Schiff in das Schußfeld einlaufe. Dabei spiele weder die Nähe des beobachtenden Schiffes noch das Bestehen von Warngebieten eine Rolle. Die Bundesregierung erklärte, sie beabsichtige nicht, die rechtmäßige Beobachtung der Ausbildungstätigkeit des Warschauer Paktes in internationalen Gewässern einzüschränken. Die Geltendmachung von Schadensersatz wurde ausdrücklich vorbehalten."
Mein Fazit:
Es wurde von polnischer Seite eine eigene Zieldrohne beschossen und dabei das Bundeswehr-Schiff getroffen. Das Bundeswehr-Schiff war trotz Warngebiet im Schußfeld. Es war m.E. gezielt in das Übungsgebiet zum Beobachten eingelaufen. Eine eigene Gefährdung wurde bewußt in Kauf genommen. Die Bundesregierung meinte, damit hätten die Polen das Übungsschießen einstellen müssen. Die polnische Seite hat dagegen die Gefährdung wohl ebenfalls in Kaufgenommen.
Womöglich hätten sonst Übungsschießen stets unterbunden werden können, mit einfachen Einlaufen ins Übungsgebiet ... hätte auch seinen Charme ...
Siehe auch zu den Zwischenfälle DDR - Polen in diesem Zeitraum:
und dem Zwischenfall BRD - DDR, Abfangen der "Völkerfreundschaft":
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