Mittwoch, 2. Juni 2010

Luftwaffe über Heiligendamm - 2007

Vom 6. bis zum 8. Juni 2007 tagte der G8-Gipfel im Seebad Heiligendamm, rd. 15 Kilometer westlich von Rostock. Er stand unter dem Motto "Wachstum und Verantwortung". Das nahm die Bundeswehr zum Anlaß, massiv Präsenz zu zeigen. Um Umfang und Details des Einsatzes im Inneren wurde damals viel gestritten.

Schon 3 Jahre später sind folgende fliegerischen Handlungen gerichtsfest, vgl. BVerfG, 2 BvE 5/07 vom 4.5.2010:

* »... wurden insgesamt sieben Missionen mit Tornado-Flugzeugen geflogen, und zwar eine Demonstrationsmission am 3. Mai 2007 sowie Aufklärungsmissionen am 15. Mai, 22. Mai, 30. Mai, 31. Mai, 4. Juni und 5. Juni 2007. Dabei wurden pro Mission bis zu drei Luftfahrzeuge, insgesamt 14 (teilweise wiederholt dieselben) eingesetzt. Die Flugdauer betrug jeweils zwischen einer und zweieinhalb Stunden. Die Mindestflughöhe betrug bei den meisten Flügen 1.000 Fuß (etwa 300 m), zum Teil auch 500 Fuß (etwa 150 m). Beim letzten Flug wurde über dem bevölkerten Demonstranten-Camp Reddelich die Mindestflughöhe von 500 Fuß für die Dauer von 1 Minute und 22 Sekunden um 119 Fuß unterschritten. Bei den Flügen wurden Bilder angefertigt, auf denen zum Teil Personen zu sehen sind, die aber nicht identifiziert werden können. Bei keinem der Flüge waren die Bordkanonen der Tornado-Flugzeuge aufmunitioniert.«

* »... wurden zur Gewährleistung der Sicherheit im Luftraum drei AWACS-Luftfahrzeuge im Rahmen des NATO-Verbandes eingesetzt, die ein Luftlagebild erstellten. Daran waren auch eine Fregatte 124 der Marine und ein Luftraumüberwachungsradar Heer für den Nahbereich Heiligendamm beteiligt; weiter stand eine Funkanbindung mit der Flugeinsatzzentrale im Einsatzabschnitt Luft bereit.
Darüber hinaus hielt die Luftwaffe vor und während des G8-Gipfels vier Luftfahrzeuge Eurofighter und acht Luftfahrzeuge Phantom bereit, die etwa 23 Flugstunden erbrachten. Zu besonderen Kernzeiten waren jeweils zwei Jagdflugzeuge in der Luft, um die Reaktionszeiten für den Fall des Eingreifens auf ein Minimum zu verkürzen. In den übrigen Zeiträumen befanden sich die Alarmrotten im sogenannten Ground Alert in einem 15-Minuten-Bereitschaftsstatus am Boden auf den Einsatzflugplätzen. Die Jagdflugzeuge waren bewaffnet.«

* »Unabhängig davon überflogen am 31. Mai 2007 zwei Luftfahrzeuge der Bundeswehr vom Typ Eurofighter das Camp Wichmannsdorf in einer Flughöhe von nicht unter 2.650 Fuß (etwa 800 m). Sie befanden sich nach Angaben der Antragsgegnerin auf einem routinemäßigen Ausbildungsflugs.«

Ergebnis des Verfahrens vor dem BVerfG:
Der Antrag der Bündnisgrünen wurde formal abgeschmettert, mit durchaus interessanter Begründung. Meine kurze Zusammenfassung:

- Der Einsatz der BW darf im Inneren nur nach Ausrufung des Verteidigungs- bzw. Spannungsfall durch den Bundestag / Bundesrat erfolgen. In diesem Fall ist dadurch der Parlamentsbeteiligung genüge getan. Bei der Aufstandsbekämpfung hat Bundestag / Bundestag darüber hinaus ein Rückruferecht.
- Wenn die BW verfassungswidrig in Heiligendamm eingesetzt gewesen sein sollte, hätte ein Parlamentsbeschluß an der Verfassungwidrigkeit auch nichts geändert.
- Der Antrag ist nicht geeignet, die Verfassungwidrigkeit feststellen zu lassen. Zitat: »Die Rüge von Grundrechtsverletzungen im Verfassungprozess muss auch in dieser Konstellation den Betroffenen vorbehalten bleiben.«

"An der Sache war nur ein Haken und das war der IKS-Haken" (Josef Heller, Catch 22)

2 Kommentare:

  1. So ein Geschwätz.
    Schreib mal lieber, was in der DDR hinsichtlich Mißbrauch der LSK passierte !

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  2. Nun ja, Ausführungen und Urteil eines bundesdeutschen Verfassungsorgans als "Geschwätz" zu bezeichnen, ist nicht ungefährlich.

    Und bitte nenne mir einen Einsatz von DDR - Kampfflugzeugen gegen die Zivilbevölkerung, einen ...

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