Mittwoch, 18. Juni 2008

Schöffen und das MfS

Auf der Website des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. bin ich eben auf eine "lustige" Sache gestoßen / aufmerksam gemacht worden:

Offenbar kann niemand in der BRD Schöffe werden, wenn er "hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR" war:

Spannend! Welche Konsequenzen hat das für abgeschlossene Verfahren, wenn sich im Nachhinein herausstellt, daß ein Schöffe seine Zusammenarbeit mit dem MfS verschwiegen hat? Ist das ein Berufungsgrund? Ich frag´ ja nur ....

Ich frage übrigens gar nicht erst, ob ehemalige oder aktive Mitarbeiter des BND, der Verfassungsschutzämter, MAD, CIA oder Mossad etc. Schöffe an bundesdeutschen Gerichten werden dürfen. Ääähhm, wie ist es mit KGB?! ;-)

Direktlink:
http://schoeffen.de/pdf/Formular2.1-Bewerbung.pdf

P.S. Weil aktuell wieder viele Briefe verschickt werden, ob man Interesse hätte, als Wahlhelfer tätig zu sein ... gilt "MfS-Mitarbeit" als Ausrede? Dürfen etwa exStasi-Leute bei unseren freiheitlich-demokratischen Wahlen assistieren?! Vielleicht sollte ich das mal testen: "Eh` würde ja gerne helfen. Aber weeste, war doch bei`de Stasi .... geht ja nu nich ...." ;-))

1 Kommentar:

  1. ist gesetztlich geregelt:
    https://www.gesetze-im-internet.de/drig/__44a.html

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