Sonntag, 25. September 2011

Renten in der DDR

In der DDR gab es eine sog. "Mindestrente", um Menschen finanziell aufzufangen, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie bzw. den Weltkriegswirren keine ausreichende Anwartschaft bei der Sozialversicherung hatten. Die Alters-Renten wurden daher nach unten durch Mindestrenten begrenzt.

Sie betrugen für Anspruchsberechtigte mit weniger als 15 Arbeitsjahren (versicherungspflichtige Zeiten und Zurechnungszeiten) 270 Mark (ab 1.12.1984 = 300 Mark), mit wenigstens 15 Arbeitsjahren 280 Mark (ab 1.12.1984 = 310 Mark); danach erhöhte sich die Mindest-Rente in Abständen von 5 weiteren Arbeitsjahren um jeweils 10 Mark, und erreicht bei 45 und mehr Arbeitsjahren den Höchstbetrag von 340 Mark (ab 1.12.1984 = 370 Mark) [Fn1].

Es gab aber de facto auch eine höchste zu erzielende Alters-Rente ... diese betrug bspw. ab 1985 lediglich 440,- Mark. Der Grund lag u.a. in der geringen Beitragsbemessungsgrenze von 600,- Mark. Und wie es in der BRD - bei deutlich höherer Beitragsbemessungsgrenze - noch Betriebsrenten beim "Kapitalisten" oder Zusatzversorgungen im "öffentlichen Dienst" gibt bzw. gab, gab es ab 1971 die die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR). Diese trug dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der Szialversicherung (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Mehr als 75 v.H. aller beitragsberechtigten Arbeiter und Angestellten waren in den 1980ern der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v.H. von den Versicherten und Betrieben - bezogen auf die über 600 Mark liegenden Arbeitseinkünfte - abzuführen war. Die Mehrleistungen bestand in einem erhöhten Krankengeld und der Zusatzrente.

Die Höhe der monatlichen Zusatzaltersrente errechnete sich aus der Anzahl der FZR-Beitragsjahre und einem Beitragswert in Höhe von 2,5 v.H. des 600 Mark monatlich übersteigenden Durchschnittseinkommens. Waren z.B. für 20 Jahre aufgrund eines Durchschnittsverdienstes von 1000 Mark Beiträge entrichtet worden, so errechnete sich eine monatliche Zusatzrente von 20 × 0,025 × 400 = 200 Mark [Fn2].

Darüber hinaus existierten für verschiedenen Berufsgruppen weitere Zusatzrenten - Versicherungen (Sonderversorgungssysteme).

Bereits vor 1968 gab es die Möglichkeit einer "freiwilligen Weiterversicherung". An deren Stelle trat 1968 eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung. »Die Beiträge lagen wahlweise zwischen 10 Mark und 200 Mark monatlich, wobei die Leistungsbemessung ausschließlich versicherungsmathematischen Grundsätzen folgte. Diese Zusatzversicherung entsprach damit weitgehend der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland.« Mit Wirkung vom 1.3.1971 wurde die Freiwillige Zusatzrentenversicherung zur FZR völlig umgestaltet. Dadurch sollte der DDR-Rentner bereits "nach 25 Arbeitsjahren in den Genuß von Versorgungsleistungen kommen, die bei 87 Prozent seines Nettoverdienstes" lagen.[Fn3] Die alte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente konnte dennoch zu den gleichen Bedingungen wie vorher fortgesetzt werden [Fn4]. Weiterhin gab es die sog. "Sparrentenversicherung", die die Altersrente - mit der 600,- M Beitragsbemessungsgrenze aufstockte - soweit gewünscht und bezahlt.

Für das Jahr 1989 ergab sich daraus für Rentner in der DDR [Fn5]:

* Die Durchschnittsrente für Männer betrug
526,- M ohne FZR
632,- M mit FZR
* Die Durchschnittsrente für Frauen betrug
418,- M ohne FZR
454,- M mit FZR
* Naturaleinkommen (Subventionen, wie Leistungen der Volkssolidarität oder Kulturleistungen) = 27,7% vom Haushalteinkommen (letzte Angabe von 1987).

Daraus ergibt sich für Ende der 1980er ein Durchschnittseinkommen eines Rentnerhaushaltes - ohne Zinseinkommen auf Ersparnisse; beide FZR - von 1.086,- M plus Naturaleinkommen i.H.v. 293,- M.
In der Summe: 1.379,- M
Problematisch waren einzelne Personengruppen, wie die Situation der bäuerlichen Umsiedler, die auf eigner Scholle gearbeitet und frühestens mit Beginn der Kollektivierung - als sie ihr 1945 erhaltenes Bodenreformland einbrachten - in das Sozialsystem eingezahlt haben. Ihre "Altersvorsorge" (Land in Polen und Spargroschen) waren "im Krieg" geblieben. Damit bekam z.B. meine Oma - trotz eines harten Arbeitslebens - nur 270,- M Mindestrente ... aber Dank Ehepartner, eigenem (neuen) Haus, subventionierten Grundnahrungsmitteln sowie preiswerte Busse und Bahnen sowie "landwirtschaftlichen Nebenerwerb" bedeutete das weder relative noch absolute Armut.

Zu den Arbeitseinkommen und den gegenüber stehenden Lebenshaltungskosten, siehe:
http://home.snafu.de/veith/besoldun.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelhandelsverkaufspreis

Quellen (meist war eine Anpassung der Zeitform notwendig, daher nur ein wörtliches Zitat):

[Fn1] DDR-Handbuch: Renten. Enzyklopädie der DDR, S. 5420 (vgl. DDR-HB, S. 1118) (c)Bundesministerium des Innern; http://www.digitale-bibliothek.de/band32.htm
[Fn2] DDR-Handbuch: Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Enzyklopädie der DDR, S. 5923 (vgl. DDR-HB, S. 1232) (c) Bundesministerium des Innern; http://www.digitale-bibliothek.de/band32.htm
[Fn3] DER SPIEGEL 38/1978, S. 67f
[Fn4] DDR-Handbuch: Rentenversicherung, Freiwillige. Enzyklopädie der DDR, S. 5432
(vgl. DDR-HB, S. 1120-1121) (c) Bundesministerium des Innern; http://www.digitale-bibliothek.de/band32.htm
[Fn5] Angaben nach: "Armut in der 'DDR'-Bevölkerung, Lebensstandard und Konsumtionsniveau vor und nach der Wende" von Günter Manz, Maro-Verlag, 1992, S. 112 und S. 46.

2 Kommentare:

  1. »Der durch einen Sonderausschuss der DDR-Volkskammer im September 1990 verfügte Vermögenseinzug bei 18 Spitzenfunktionären der DDR wegen grob sittenwidrigen Verhaltens und unrechtmäßig erworbenem Vermögen ist von Bundesverfassungsgericht für rechtmäßig erklärt worden (BverfG, 1BvR 282/99 vom 28.7.1999).

    Allein die Nachkommen des Politbüromitgliedes und ehemaligen Auschwitzhäftlings Hermann Axen sollen das eingezogene Vermögen ausgezahlt bekommen haben! Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin mit Beschluss vom 6.7.2010 (BverfG, 1 BvL 9/06) über Zusatzrentenansprüche für zwei Minister der DDR (Umweltschutz und Wasserwirtschaft sowie Leichtindustrie) entschieden. Die zur Wendezeit verfügten generellen und speziellen Rentenkürzungen wurden in dem Verfahren „Zur Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes“ für rechtens erklärt.

    In der Regionalzeitung „Freie Presse“ (Chemnitz) vom 29.7.2010, S. 5, steht unter dem Titel „Kürzung von Ministerrente ist rechtens. Ex-DDR-Funktionäre scheitern vor höchstem Gericht“: „Denn entgegen der Ansicht der Kläger solle nicht deren früheres Verhalten bestraft, sondern verhindert werden, dass ungerechtfertigte Vorteile auf das jetzige Rentensystem übertragen würden. Denn die DDR-Minister seien in erster Linie nach politisch-ideologischen Kriterien ausgewählt worden. Der Gesetzgeber habe daher davon ausgehen dürfen, dass mit deren Besoldung weniger ihre Leistung, als vielmehr politische Anpassung und Erfüllung des SED-Herrschaftsanspruchs belohnt werden sollte. Die Kläger erhielten auch mit Kürzungen der Leistungen immer noch mehr Rente als der DDR-Durchschnittsbürger.“

    Ein Minister erhielt in der DDR 4500 Mark Gehalt. Zwischen den niedrigsten und dem höchsten Gehalt in der DDR war ein – bis auf Ausnahmen wie Schlagersänger, Wissenschaftler mit Einzelvertrag oder Spitzenkünstler – Verhältnis von 1 zu 7. In der heutigen BRD herrscht ein Verhältnis von 1 zu 600.«
    sachedesvolkes.wordpress.com

    BVerfG - Pressemitteilung
    BVerfG - Entscheidung 1
    BVerfG - Entscheidung 2

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  2. Die Durchschnittrechte aller Renter wird unabhängig von Geschlecht und Beitagsjahren wie folgt angegeben:

    * 561,59 Mark mit FZR und
    * 493,43 Mark ohne FZR

    Quelle: "Die Versorgungsüberleitung" von Kai Alexander Heine, S. 38. Dort verweist der Autor auch auf andere Berechnungen, wonach die Durchschnittsrente ohne FZR mit 475 Mark oder 555 Mark angegeben wird ... alles eine Frage der Abgrenzung und Definition sowie des "Willens" ;-)

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