»Eine Woche weniger Urlaub bringt keinen um, schafft aber neue Jobs« Anton Börner am 3. Juli 2004
»Sechs Wochen Urlaub seien zu viel, vier Wochen reichten völlig aus, sagte die Vorstandsvorsitzende des Unternehmerverbands mittelständische Wirtschaft, Ursula Frerichs, der "Bild"« (Meldung vom 20. August 2010).
Jetzt sind die "Arbeitgeber" ihrem Ziel einen wichtigen Schritt näher gekommen: »Einem Bundesarbeitsgerichtsurteils zufolge darf der Urlaubsanspruch nämlich nicht nach Alter gestaffelt werden. Die Entscheidung gilt ab sofort« (FAZ-Online, 20. März 2012).
Oder glaubt jemand wirklich - außer scheinbar das Zentralorgan des Kapitals und das sich in die Tarifautonomie einmischende Gericht - daß Jüngere entsprechend mehr Urlaub bekommen, ohne "Solidarbeitrag" der Älteren?! Das Urteil fällt übrigens "zufällig" mitten in Tarifauseinandersetzungen des Öffentlichen Dienstes ... strikt "neutral" natürlich.
Putzig die Begründung, der schwer in ihren Bürosesseln arbeitenden Richter in der Pressemitteilung: »Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich ... kaum begründen.«
»Sechs Wochen Urlaub seien zu viel, vier Wochen reichten völlig aus, sagte die Vorstandsvorsitzende des Unternehmerverbands mittelständische Wirtschaft, Ursula Frerichs, der "Bild"« (Meldung vom 20. August 2010).
Jetzt sind die "Arbeitgeber" ihrem Ziel einen wichtigen Schritt näher gekommen: »Einem Bundesarbeitsgerichtsurteils zufolge darf der Urlaubsanspruch nämlich nicht nach Alter gestaffelt werden. Die Entscheidung gilt ab sofort« (FAZ-Online, 20. März 2012).
Oder glaubt jemand wirklich - außer scheinbar das Zentralorgan des Kapitals und das sich in die Tarifautonomie einmischende Gericht - daß Jüngere entsprechend mehr Urlaub bekommen, ohne "Solidarbeitrag" der Älteren?! Das Urteil fällt übrigens "zufällig" mitten in Tarifauseinandersetzungen des Öffentlichen Dienstes ... strikt "neutral" natürlich.
Putzig die Begründung, der schwer in ihren Bürosesseln arbeitenden Richter in der Pressemitteilung: »Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich ... kaum begründen.«
Es war tatsächlich nicht schwer zu erraten: »Künftig erhalten alle Beschäftigten 29 Urlaubstage, die über 55-Jährigen 30 Tage und Auszubildende 27 Tage.« Quelle. Vermutlich gibt es für die über 40jährigen mit "alten" Vertrag eine sog. "Besitzstandswahrung".
AntwortenLöschen"Wir hatten bisher im öffentlichen Dienst der Länder bis zu 30 Tage Urlaubsanspruch. Die Arbeitgeber haben diese Bestimmung im Tarifvertrag einseitig gekündigt und per Richtlinie vorgegeben, dass in einigen Bundesländern Neuangestellte nur noch Anspruch auf 26 Tage Urlaub haben. Das betrifft natürlich auch alle befristet Beschäftigten, deren Vertrag verlängert werden muss. Das Thema sorgt bei den Beschäftigten für großen Unmut."
AntwortenLöschenhttp://www.taz.de/Verdi-Chef-ueber-Arbeitnehmerrechte/!109896/