Dienstag, 25. September 2012

Eine Zukunft der Sozialsysteme

Eine mögliche „Zukunft“ der Sozialversicherungen

Es werden nicht nur in der BRD die Sozialleistungen gekürzt, sondern auch im benachbarten Österreich. Dort haben sich „Experten“, wie der als "Ex-Weltbank-Direktor" bezeichnete Robert Holzmann, ein neues, cleveres System, nach „schwedischen Modell“, ausgedacht und veröffentlicht:

„Für die Zukunft soll dann ein simples System gelten: Eingezahlte Beiträge werden gutgeschrieben und entsprechend der Wirtschaftsleistung verzinst. Bei Pensionsantritt wird die angehäufte Summe durch die durchschnittliche restliche Lebenserwartung dividiert - daraus gibt sich die monatliche Pension … Die Menschen können sich demnach selbst aussuchen, wann sie in Pensionen gehen. Wer will, kann das auch schon mit 55 tun - muss dann aber die finanziellen Konsequenzen in Form einer mageren Rente tragen.“

Natürlich ginge dies nicht ohne Abstriche: „Um auf einen ähnlichen Ruhensbezug wie derzeit zu kommen, müssten Versicherte im neuen Modell um vier bis fünf Jahre später in Pension gehen, schätzt Holzmann: Für die Generation der heute 40-Jährigen rechnet er mit einem Antrittsalter von etwa 70 Jahren.“

„Genial“!

a) Die Rente – die hier als „Pension“ bezeichnet wird – als simple Kapitalanlage. Zudem noch ohne jeden „Markt“, denn die Höhe der Verzinsung „nach Wirtschaftsleistung“ wird sicher der Staat oder von ihm beauftragte Unternehmen festlegen … nach eigener Kassenlage und Gewinnerwartung selbstverständlich. Nicht nur bei einer Einführung in der BRD würde

b) die Teilhabe am Produktionszuwachs mittels Umlagesystem abgeschafft. Vor allem aber wird

c) der Grundgedanke einer Versicherung, die kollektive Risikoübernahme, völlig negiert. Da nicht alle und nicht jeder über den gleichen Zeitraum eine Rente beziehen können, ist die Rentenhöhe im Erlebnisfall zwangsläufig ungleich höher als bei einer bloßen Kapitalanlage. Sowie nebenbei

d) durch ein späteres Eintrittsalter faktisch die Rente und das deutlich gekürzt.

Das neue System wäre selbstverständlich „beliebig“ übertragbar. So auf die Krankenversicherung: Eine Behandlungen erfolgt nur so lange und so teuer, wie Geld am individuellen Krankengeldkonto ist. Das gilt für die Private wie auch Gesetzliche Krankenversicherung gleichermaßen.

Und wenn das individuelle Geld alle ist? Nun, dann gibt es keinen „Rettungsfonds“, sondern eher „SoylentGreen“.

http://derstandard.at/plink/1348283804564?sap=2&_pid=28141941#pid28141941
http://de.wikipedia.org/wiki/Pension_(Altersversorgung)#.C3.96sterreich


 

2 Kommentare:

  1. Das "individuellen Krankengeldkonto" heißt natürlich "GESUNDHEITSKONTO" und das neue Versorgungssystem "Solidargutschrift" (VGS) und ist längst in Planung, siehe:

    solidargutschrift.de

    :-(

    AntwortenLöschen