Ich bin verblüfft, daß über den Ursprung des Wortes so wenig bekannt ist. Selbst die "Fachleute" von Wikipedia schweigen sich aus. Aus gegebenem Anlaß erst einmal die dortige Definition: »Buschzulage ist ein (inoffizielles) Wort, welches von 1990 bis Mitte 1995 eine Sonderzahlung für Beamte aus Westdeutschland bezeichnet, die zusätzlich zum Westgehalt im Osten bezahlt wurde, um einen Anreiz zur temporären Arbeit dort zu setzen.« Selbstverständlich galt das auch für Beamte aus Westberlin.
Diese Zulage auf Grundlage des § 17 Bundesbesoldungsgesetz wurde zudem nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG - BRD durch Bund und Länder an seine Westbeamten steuerfrei gezahlt ... Nur weil eine Beamtin, neben ihren steuerfreien Zulagen von jährlich 27.600 Mark (rd. 1.150 EUR pro Monat), zusätzlich die Abziehbarkeit der damit zusammenhängenden Werbungskosten begehrte, kam die Problematik der Steuerfreiheit vor das Finanzgericht des Landes Brandenburg (27. Juli 1995 - 2 K 178/95 E, Solz -) und letztendlich vor das Bundesverfassungsgericht. In seinem Beschluß vom 11. November 1998 - 2 BvL 10/95 - urteilte das Gericht, daß die Gewährung der Steuerfreiheit gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) verstoße und damit verfassungswidrig sei. Liebeswürdigerweise mußten die erlangten Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Buschzulage wurde zum Zeitpunkt des Urteils sowieso nicht mehr gezahlt.
Die Buschzulage hat eine alte Tradition. Sie wurde eingeführt, um den deutschen Kolonialbamten den Dienst in des Kaisers Kolonien zu versüßen und wurden neben Gehalt, Karriereschub, doppelt angerechnete Dienstzeit und "Herrenmenschentum" gewährt. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) schreibt dazu: »Ursprünglich war Buschzulage für die kaiserlichen Beamten gedacht, die in die Kolonialländer Afrikas entsandt wurden. Der Ausdruck hat sich über die Jahrzehnte gehalten. Der Ausdruck hat sich über die Jahrzehnte gehalten.« Die GfdS schreibt allerdings nicht, daß auch beim Anschluß Österreichs Buschzulage gezahlt, während durch die Angeschlossenen Warteschleifen [FN] gedreht wurden. Weiß jedoch noch zu berichten, daß der Begriff "Buschzulage" ebenfalls von Bundeswehrsoldaten für "Manövergeld, -zulage" gebraucht wurde. Hatte ich schon das besondere Trennungsgeld mit wöchentlich bezahlten Heimfahrten (i.dR. Flüge) und die jährlichen neun Tage Sonderurlaub schon erwähnt?!
Diese Zulage auf Grundlage des § 17 Bundesbesoldungsgesetz wurde zudem nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG - BRD durch Bund und Länder an seine Westbeamten steuerfrei gezahlt ... Nur weil eine Beamtin, neben ihren steuerfreien Zulagen von jährlich 27.600 Mark (rd. 1.150 EUR pro Monat), zusätzlich die Abziehbarkeit der damit zusammenhängenden Werbungskosten begehrte, kam die Problematik der Steuerfreiheit vor das Finanzgericht des Landes Brandenburg (27. Juli 1995 - 2 K 178/95 E, Solz -) und letztendlich vor das Bundesverfassungsgericht. In seinem Beschluß vom 11. November 1998 - 2 BvL 10/95 - urteilte das Gericht, daß die Gewährung der Steuerfreiheit gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitsgrundsatz) verstoße und damit verfassungswidrig sei. Liebeswürdigerweise mußten die erlangten Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Buschzulage wurde zum Zeitpunkt des Urteils sowieso nicht mehr gezahlt.
Die Buschzulage hat eine alte Tradition. Sie wurde eingeführt, um den deutschen Kolonialbamten den Dienst in des Kaisers Kolonien zu versüßen und wurden neben Gehalt, Karriereschub, doppelt angerechnete Dienstzeit und "Herrenmenschentum" gewährt. Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) schreibt dazu: »Ursprünglich war Buschzulage für die kaiserlichen Beamten gedacht, die in die Kolonialländer Afrikas entsandt wurden. Der Ausdruck hat sich über die Jahrzehnte gehalten. Der Ausdruck hat sich über die Jahrzehnte gehalten.« Die GfdS schreibt allerdings nicht, daß auch beim Anschluß Österreichs Buschzulage gezahlt, während durch die Angeschlossenen Warteschleifen [FN] gedreht wurden. Weiß jedoch noch zu berichten, daß der Begriff "Buschzulage" ebenfalls von Bundeswehrsoldaten für "Manövergeld, -zulage" gebraucht wurde. Hatte ich schon das besondere Trennungsgeld mit wöchentlich bezahlten Heimfahrten (i.dR. Flüge) und die jährlichen neun Tage Sonderurlaub schon erwähnt?!
[FN] Nach dem "Beitritt" der DDR befanden sich in einer Warteschleife "nach Angaben der Bundesregierung zwischen 100.000 und 150.000, nach Schätzung der ÖTV hingegen zwischen 600.000 und 700.000 Personen" (Beschäftigung und Arbeitsbeziehungen im öffentlichen Dienst der neuen Bundesländer).
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