Sonntag, 27. Februar 2011

Sanktionen gegen Libyen

Unabhängig davon wie der Einzelne zu Libyen und den aktuellen Ereignissen in den arabischen Staaten steht und inwieweit die Medien-Meldungen dazu stimmen, finde ich folgendes Wert aufgeschrieben zu werden:

Die Medien feiern in Moment die Sanktionen des UN-Sicherheitsrates gegen Libyen und heben die Möglichkeit von Strafverfahren des IStGH (ICC) gegen Regierungsmitglieder Libyens hervor. Was mich interessieren würde, wie wurde das juristisch "hingetrickst" / der Wortlaut der Resolution?! Leider werden z.Zt. auch auf der UN - Seite nur Auszüge wiedergegeben.

Wenn ich Wikipedia vertrauen kann, ist Libyen kein Unterzeichnerstaat des Rom-Statuts. Gegen Jugoslawien und Ruanda wurden daher auch m.E. rechtsstaatlich bedenkliche "ad hoc Ausnahmegerichte" installiert, das will mal wohl diesmal vermeiden.

Zu allem Überfluß lehnen die maßgeblichen UN-Sicherheitsratsmitglieder USA, Rußland und China eben jenen Strafgerichtshof ab ... gegen sich selbst ... ist das jetzt reiner Zynismus oder? Vergleiche: "Da der Irak dem ICC nicht beigetreten ist und somit nicht unter die Gerichtsbarbeit des ICC fällt, konnten nur Klagen gegen Personen berüpcksichtigt werden, deren Staaten dem Statut beigetreten sind ..." (ag-friedensforschung; Rechtschreibfehler im Original).

s.a.:
http://www.ag-friedensforschung.de/themen/ICC/Welcome.html
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Irak/icc.html
http://www.internationaler-strafgerichtshof.de/ (Standpunkte der USA)

update (01.03.2011)

Luis Moreno-Ocampo, der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag in einer Stellungnahme zum Thema, bereits am 23.02.2011:

»Die Entscheidung, Recht in Libyen zu sprechen, sollte vom libyschen Volk selbst getroffen werden. Derzeit ist Libyen kein Vertragsstaat im Sinne des Römischen Statuts. Daher kann eine Intervention des ICC wegen der angelasteten Verbrechen, die in Libyen begangen worden sind, nur dann erfolgen, wenn die libyschen Behörden die rechtliche Zuständigkeit des Gerichtshofs akzeptieren (Artikel 12 (3) bzgl. Römische Statuten). In Ermangelung einer solchen Maßnahme kann der UN-Sicherheitsrat den Fall an den Gerichtshof verweisen. Das Büro des Staatsanwalts wird erst dann tätig, nachdem eine von beiden Entscheidungen getroffen worden ist.« Quelle: icc-cpi.int, Übersetzung von: backsp.wordpress.com.

Wahrscheinliches Szenario: Erst wird die Regierung gestürzt, dann tritt Libyen dem Statut bei und dann werden die ehemaligen Regierungsmitglieder vor Gericht gestellt ... sollten sie den Umsturz überleben.

Der UN-Sicherheitsrat, desen bedeutensten Mitglieder den ICC scheuen wie das Weihwasser, kann selbigen selbst mandantieren (28.02.2011): »United Nations Security Council Resolution 1970 (2011) provides jurisdiction to the International Criminal Court over the situation in Libya« ("Die Resolution 1970 (2011) des UN-Sicherheitsrates schafft die Zuständigkeit für den internationalen Strafgerichtshof zur Situation in Libyen.").

Der Link zur Resolution ist in der Mitteilung des ICC leider falsch und ich harre immer noch eines Originaldokumentes :-(

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Puh, nun endlich eine Zitierung des Volltextes, nachdem auch weitere Direktlinks ins Leere liefen: http://www.un.org/News/Press/docs/2011/sc10187.doc.htm

Der mich interessierende Passus lautet (Fettdruck von mir):
»ICC referral

“4. Decides to refer the situation in the Libyan Arab Jamahiriya since 15 February 2011 to the Prosecutor of the International Criminal Court;

“5. Decides that the Libyan authorities shall cooperate fully with and provide any necessary assistance to the Court and the Prosecutor pursuant to this resolution and, while recognizing that States not party to the Rome Statute have no obligation under the Statute, urges all States and concerned regional and other international organizations to cooperate fully with the Court and the Prosecutor;

“6. Decides that nationals, current or former officials or personnel from a State outside the Libyan Arab Jamahiriya which is not a party to the Rome Statute of the International Criminal Court shall be subject to the exclusive jurisdiction of that State for all alleged acts or omissions arising out of or related to operations in the Libyan Arab Jamahiriya established or authorized by the Council, unless such exclusive jurisdiction has been expressly waived by the State;

“7. Invites the Prosecutor to address the Security Council within two months of the adoption of this resolution and every six months thereafter on actions taken pursuant to this resolution;

“8. Recognizes that none of the expenses incurred in connection with the referral, including expenses related to investigations or prosecutions in connection with that referral, shall be borne by the United Nations and that such costs shall be borne by the parties to the Rome Statute and those States that wish to contribute voluntarily;«

update (02.03.2011)

Da ist die Aufhebung der Staatensouveränität im Jahr 2005 durch die UN (Sudan / Dafur) an mir vorbeigegangen ... Dabei sind wir damit wir wieder hinter den westfälischen Frieden zurückgefallen: Der »... Krieg als Rechtsakt, als Polizeiaktion gegen Verbrecher mit dem Ziel, diese hart und schnell, aber so weit wie möglich human zu bestrafen. Handelten dagegen Regierungen verbrecherisch, so hätten die davon betroffenen Herrscher nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Gegenmaßnahmen zu ergreifen und zum Krieg zu rüsten. Der Krieg ist damit Mittel zur Austragung des Rechtsstreits geworden« (über Hugo Grotius (1583-1645)).

s.a.:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2010/11/pax-americana.html

4 Kommentare:

  1. Luis Moreno-Ocampo, der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag in einer Stellungnahme zum Thema, bereits am 23.02.2011:

    »Die Entscheidung, Recht in Libyen zu sprechen, sollte vom libyschen Volk selbst getroffen werden. Derzeit ist Libyen kein Vertragsstaat im Sinne des Römischen Statuts. Daher kann eine Intervention des ICC wegen der angelasteten Verbrechen, die in Libyen begangen worden sind, nur dann erfolgen, wenn die libyschen Behörden die rechtliche Zuständigkeit des Gerichtshofs akzeptieren (Artikel 12 (3) bzgl. Römische Statuten). In Ermangelung einer solchen Maßnahme kann der UN-Sicherheitsrat den Fall an den Gerichtshof verweisen. Das Büro des Staatsanwalts wird erst dann tätig, nachdem eine von beiden Entscheidungen getroffen worden ist.«
    Quelle: icc-cpi.int, Übersetzung von: backsp.wordpress.com

    Stark finde ich:
    - m.W. hat kein BRD-Medium über die Fragwürdigkeit der Resolution berichtet,
    - Wahrscheinliches Szenario ... Erst wird die Regierung gestürzt, dann tritt Libyen dem Statut bei und dann werden die ehemaligen Regierungsmitglieder vor Gericht gestellt ... sollten sie den Umsturz überleben.

    Fazit: Bisher (auch) nur Propaganda :-(

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  2. Faustrecht

    "Libyen könnte zu einem weiteren Exerzierfeld zur Durchsetzung eines neuen »Völkerrechtes« werden, das nicht mehr auf der Staatensouveränität beruht. Das auf dem UNO-Gipfel 2005 sanktionierte, aber völkerrechtlich noch nicht verbindliche Prinzip der Schutzverantwortung (Responsability to protect) hebt die nationalen Souveränitätsrechte zugunsten einer höheren Verantwortung auf, deren Deutung den »höheren Mächten«, sprich USA und EU, überlassen bliebe. Die Hunderte Toten, die der Aufstandsbekämpfung in Tunesien, Ägypten und anderen arabischen Ländern geschuldet sind, haben die Westmächte nicht zur Übernahme einer Schutzverantwortung bewegen können, wohl aber die Toten im libyschen Bürgerkrieg, der als ein von den »Ghaddafi-Schergen« verursachter Völkermord gedeutet wird" (jw, 01.03.2011, S. 8).

    "Der Durchsetzung einer Flugverbotszone steht unter anderem ein Freundschafts- und Nichtangriffspakt Libyens mit Italien aus dem Jahr 2008 entgegen. Der italienische Außenminister Franco Frattini bezeichnete eine Flugverbotszone als »wirkliche Eskalation (zu) einer militärischen Intervention«, über die Italien »nachdenken« müsse" (jw, 01.03.2011, S. 1).

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  3. Tatsächlich, seit 2005 kann der UN-Sicherheitsrat, mit den den ICC ablehnenden Staaten USA, Rußland und China, den ICC beauftragen, gegen Staaten vorzugehen, die nicht Mitglieder des Rom-Statutes sind ... unglaublich. Ist damals leider an mir vorbeigegangen, s.a.:
    http://www.icc-cpi.int/Menus/ICC/Situations+and+Cases/Situations/Situation+ICC+0205/
    http://www.zeit.de/online/2007/09/ICC-Darfur?page=2

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  4. Läuft zurzeit analog beim "UN-Sondertribunal für den Libanon" (STL).

    Zu dessen Legitimität das STL selbst: "Die Strafkammer (des STL) hat keine Macht, die Aktionen des UN-Sicherheitsrates zu überprüfen, und keine andere gerichtliche Instanz verfügt über eine solche Macht zur potenziellen gerichtlichen Überprüfung des Sicherheitsrates.« Weil die Vereinten Nationen oder der Sicherheitsrat Gerichte etablieren können, sei das Sondertribunal für den Libanon rechtmäßig. Es beruhe »auf dem Gesetz«."
    http://www.jungewelt.de/2012/08-01/025.php

    Eine feine Sache, so ein CATCH 22.

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