Es ist vollbracht:
Die Bundeswehr darf nunmehr auch in ihren Strukturen und mit bewaffneter Gewalt innerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden, vgl.:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsgericht-karlsruhe-billigt-militaerischen-einsatz-im-inland-11858874.html
Mal sehen, wie lange die Einschränkungen halten:
- Der Befehl soll von der Bundesregierung "insgesamt" kommen und darf nicht delegiert werden.
- Ein Einsatz soll - natürlich - nur allerletztes Mittel sein.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/einsatz-militaerischer-mittel-im-inland-erlaubt-1.2955737
Weitere Informationen liegen im Moment nicht vor, s.a.:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152601
update
Pressemittelung des BVerfG:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-063
Entscheidung des Plenums des BVerfG vom 3. Juli 2012 (2 PBvU 1/11), veröffentlicht am 17. August 2012 im Wortlauft:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/up20120703_2pbvu000111.html
Nach kursorischen Lesen der Entscheidung scheint die wesentliche Aussage zu sein, daß die bisherige Einschränkung des Militäreinsatzes faktisch gefallen sind: Nach Art. 87a Grundgesetz darf die Bundeswehr seit 1968 "im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle" zum Objektschutz eingesetzt werden. Bei der ebenfalls möglichen Aufstandsbekämpfung ist eine "drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung" notwendig.
Nunmehr reicht eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Der militärische Einsatz erfolgt "einfach" über Art. 35 Grundgesetz. Nach meiner Auffassung wären damit Arbeitskämpfe i.S. Art. 9 Grundgesetz noch gegen Militäreinsätze geschützt, soweit diese nicht jeweils kurzfristig illegalisiert werden.
Wer es juristisch mag, siehe unbedingt die "Abweichende Meinung des Richters Gaier", am Ende der Entscheidung.
Die Bundeswehr kann nunmehr "immer" eingesetzt werden, wenn es der (jeweiligen) Regierung gefällt, sobald sie eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" behauptet.
update (28.03.2016)
Es geht "voran"!
Interne Verweise:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2010/12/weihnachten-und-die-bundeswehr-im.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2010/06/luftwaffe-uber-heiligendamm-2007.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/10/vorschlag-zum-bundeswehreinsatz-im.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/10/nein-ich-glaube-es-nicht.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/10/einsatz-der-bundeswehr-im-innern.html
Die Bundeswehr darf nunmehr auch in ihren Strukturen und mit bewaffneter Gewalt innerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden, vgl.:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsgericht-karlsruhe-billigt-militaerischen-einsatz-im-inland-11858874.html
Mal sehen, wie lange die Einschränkungen halten:
- Der Befehl soll von der Bundesregierung "insgesamt" kommen und darf nicht delegiert werden.
- Der Einsatz darf nur in einer "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" erfolgen. M.E. wird daß das BVerfG jeweils im nachhinein beurteilen.
- Ein Einsatz sei nicht wegen Gefahren erlaubt, "die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen". M.E. kippt diese Einschränkung bereits dann, wenn Provokateure vermeintlich Waffen aus dem Schutz dieser Menge heraus einsetzen.- Ein Einsatz soll - natürlich - nur allerletztes Mittel sein.
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/einsatz-militaerischer-mittel-im-inland-erlaubt-1.2955737
Weitere Informationen liegen im Moment nicht vor, s.a.:
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152601
update
Pressemittelung des BVerfG:
http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-063
Entscheidung des Plenums des BVerfG vom 3. Juli 2012 (2 PBvU 1/11), veröffentlicht am 17. August 2012 im Wortlauft:
http://www.bverfg.de/entscheidungen/up20120703_2pbvu000111.html
Nach kursorischen Lesen der Entscheidung scheint die wesentliche Aussage zu sein, daß die bisherige Einschränkung des Militäreinsatzes faktisch gefallen sind: Nach Art. 87a Grundgesetz darf die Bundeswehr seit 1968 "im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle" zum Objektschutz eingesetzt werden. Bei der ebenfalls möglichen Aufstandsbekämpfung ist eine "drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung" notwendig.
Nunmehr reicht eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes". Der militärische Einsatz erfolgt "einfach" über Art. 35 Grundgesetz. Nach meiner Auffassung wären damit Arbeitskämpfe i.S. Art. 9 Grundgesetz noch gegen Militäreinsätze geschützt, soweit diese nicht jeweils kurzfristig illegalisiert werden.
Wer es juristisch mag, siehe unbedingt die "Abweichende Meinung des Richters Gaier", am Ende der Entscheidung.
Die Bundeswehr kann nunmehr "immer" eingesetzt werden, wenn es der (jeweiligen) Regierung gefällt, sobald sie eine "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" behauptet.
update (28.03.2016)
"Wir reden über terroristische Gefahren", meinte Klaus Bouillon, der derzeitige Vorsitzende der bundesdeutschen Innenministerkonferenz. "Wo mit Bomben und Kriegswaffen agiert wird, stößt unsere
Polizei schnell an ihre Grenzen." Folglich würde auf der nächsten Innenministerkonferenz im Juni 2016 auch über den Einsatz der Bundeswehr im
Innern gesprochen. So berichten u.a. "Focus" und Reuters.
Es geht "voran"!
Interne Verweise:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2010/12/weihnachten-und-die-bundeswehr-im.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2010/06/luftwaffe-uber-heiligendamm-2007.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/10/vorschlag-zum-bundeswehreinsatz-im.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/10/nein-ich-glaube-es-nicht.html
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2008/10/einsatz-der-bundeswehr-im-innern.html
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