Sonntag, 8. Januar 2017

Anerkennung des DDR-Abiturs

Da zum Thema "Anerkennung des DDR-Abiturs" die tollsten Geschichten kursieren, anbei mein Recherche-Ergebnis:

Nach 1990:

Nach der Wende war die bundesdeutsche Politik ausgehend von der 116. Amtschefkonferenz am 1./2. Februar 1990 am Thema „Anerkennung DDR-Abitur" dran. Hierzu hat die Kultusministerkonferenz  (KMK) im Laufe der Zeit folgende Beschlüsse gefaßt:

  • "Zulassung von Hochschulzugangsberechtigten aus der DDR an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland" vom 10.05.1990,
  • Ergänzungsbeschluß dazu vom 31.01.1991,
  • "Subsidiäre Anerkennung von wissenschaftlichen Hochschulabschlüssen aus der ehemaligen DDR als Nachweis der allgemeinen Hochschulreife" vom ... (das Bundesland Bayern hat dieser Fassung nicht zugestimmt, daher fehlt das Datum).

Dabei wurden die DDR – Abschlüsse nach 1990 nicht "anerkannt", sondern sie "galten" lediglich ausdrücklich (für eine offen gebliebene Übergangszeit) als Zulassungsvoraussetzung an westdeutschen Hochschulen. Übrigens, in sog. NC-Fächern galt eine Ost/West-Quote von 1:10, d.h. es wurde nur 1 Ossi auf 10 Wessis zugelassen, um die besseren Noten der ostdeutschen Abiturienten auszugleichen. Sowas kann man sich gar nicht ausdenken 😃

Vor 1990:

  • Ein DDR-Abitur wurde anerkannt, wenn der Abiturient bereits mehr als 1,5 Jahre an einer anerkannten Hochschule studiert hatte. Ob und welche Hochschule anerkannt wurde, entschied die jeweilige Diplom-Prüfungskommission der BRD.
  • Ohne 1,5-jährigen Studium war das "Ablegen einer Ergänzungs- oder Sonderprüfung" notwendig oder
  • vor Beginn des Studiums die Teilnahme an einem 12-monatigen Vorstudienkurs für Abiturienten aus der "SBZ".

Diese Rechtslage basierte u.a. auf dem Beschluß der KMK vom 17./18. 5. 1956 Nr. 907 - aufgehoben und modifiziert durch Beschluß vom 15.1.1970 Nr. 907 (sic).

=> Eine ausführliche Darstellung findet sich hier: http://astarchiv.ulb.tu-darmstadt.de/61/1/61.pdf

Allerdings hieß es selbst 1981 im Bonner Parlament "etwas" verwirrend: »Das Abitur in der DDR, das nach Absolvierung der zweijährigen erweiterten Oberschule (EOS) oder der dreijährigen Berufsausbildung mit Abitur erreicht wird, wird in der Bundesrepublik Deutschland der allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt." Nicht ohne Wörter wie "grundsätzlich", "Ländersache" und Einzelfälle zu verwenden und auf die KMK und das "Pädagogische Zentrum in Berlin" zu verweisen, "das für die Anerkennung der Abschlüsse in der DDR Empfehlungen ausspricht."
http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/09/09027.pdf

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