Sonntag, 4. September 2011

OHS - Flugplatz Kamenz

Dank einer Zuschrift von Dr. Bellanger konnte ich meine Informationen zur OHS der LSK/LV "Franz Mehrung" und insbesondere der Einheiten auf dem Lehrflugplatz Kamenz erweitern und teilweise Neustrukturieren. So zur TAS-45, dem JAG-10 sowie der dortigen Verbindungsfliegerkette:

http://home.snafu.de/veith/ohs.htm

Greifswalder Lichter

Ich habe folgende Anfrage erhalten, die ich hier wiedergebe:

Der Einsender hat in Greifswald an der Ostsee gelebt, studiert und dort von sog. "Greifswalder Lichtern" am 24. August 1990 gehört. Nach Recherchen im Internet könnte die Ursache Schießübungen von Kampffliegern in der Nähe der Greifswalder Ostsee (Greifswalder Oie) gewesen sein. Jedenfalls seien solche Lichter bei Anwohnern Greifswalds nicht unbekannt gewesen.

Die Frage ist folgende:

Kann festgestellt / beweisen werden, ob exakt am 24.08.1990 gegen 20:30 - 22:00 Uhr Schießübungen bei Greifswald stattfanden (Einsatzbücher?). Falls solche Dokumente existieren, wo könnten diese Informationen offiziell (in schriftlicher Form) eingesehen / kopiert werden?

Für Antworten bitte die Kommentarfunktion nutzen.


P.S. Eine Anfrage beim Bundesarchiv / Militärarchiv ist bereits gestellt.

Samstag, 3. September 2011

Es gibt kein Grundrecht auf Ausreise

Bereits am 13. Juni 2001 sprach der SPD-Genosse und Berliner Innensenator Ehrhart Körting den richtungsweisenden Satz: "Es gibt kein Grundrecht auf Ausreise". Leider gibt es nach wie vor Zeitgenossen, die anderen "frommen" Wunschvorstellungen nachhängen.

Naheliegend schaut der geneigte und interessierte Bundesbürger in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, konkret in die Artikel 1 bis 19:

Er wird dabei wie folgt fündig: Gem. Art. 11 GG genießen lediglich Deutsche Freizügigkeit und das nur im Bundesgebiet. Selbst dieses Recht kann nach Abs. 2 dieses Artikels auf Null reduziert werden. Die Freizügigkeit über die Staatsgrenzen hinweg für jeden, wird nur aus dem "Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit" (Art. 2 GG) in den Kommentaren zum GG herausgelesen und ist in die Rechtsprechung eingegangen. Eine Interpretation die sich jederzeit ändern kann. Auch dieses Recht kann, wurde und wird bereits heute nach Bedarf auf Null reduziert:

»Schon 1957 befasste sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Ausreiseverbot. Die Behörden hatten dem Adenauer-Kritiker Wilhelm Elfes die Passverlängerung verweigert, um dessen politische Aktivitäten zu behindern. Im so genannten Elfes-Urteil wird festgestellt, dass der Parlamentarische Rat die Ausreisefreiheit nicht ausdrücklich in den Grundrechtekatalog aufgenommen habe. Sie sei aber im Rahmen der allgemeinen Handlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt« (Der Spiegel 31/2001). Allerdings blieb nicht nur Herrn Elfes Ausreisefreiheit weiter - höchstrichterlich bestätigt - "eingeschränkt".

Ein weiterer, dem Grundgesetz inzwischen übergeordneter Grundrechtekatalog findet sich in der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), konket in der Konvention Nr. 005 des westeuropäischen Europarats. In diesem findet sich jedoch nichts über "Ausreise" oder "das eigene Land verlassen" etc.

Ein Fortschritt bietet diese Konvention jedoch: seit »1998 kann – ähnlich wie bei einer nationalen Verfassungsbeschwerde – jeder Einzelne sich gegen eine Verletzung seiner Konventionsrechte unmittelbar mit einer Beschwerde an den Gerichtshof wenden (Individualbeschwerde - Individual applications). ... Ein derartiges Rechtsschutzsystem ist für internationale Menschenrechtskonventionen einzigartig und unterscheidet die EMRK beispielsweise von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen« (Wikipedia).

Da es noch kein individuelles Klage- / Berufungsrecht in Bezug auf den "Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte" (Bürgerrechtspakt), den "Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" (Sozialpakt) vom Dezember 1966 oder gar die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" von 1948 gibt, gibt es wie oben bereits genannt, seit 1998 auch eine Berufungsmöglichkeit auf das (Zusatz-) Protokoll Nr. 4 vom 16. September 1963 zur EMRK. In Artikel 2 Absatz 2 dieses Protokolls heißt es, insoweit den Bürgerrechtspakt vorwegnehmend:

»Jeder Person steht es frei, jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen.« Allerdings haben die Politiker bereits hier vorgebaut. Im Absatz 3 dieses Artikels heißt es einschränkend: »Die Ausübung dieser Rechte darf nur Einschränkungen unterwor­fen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Frei­heiten anderer.«

Mithin mag die Aussage von Herrn Körting verkürzt erscheinen, bringt die Sachlage jedoch auf den Punkt. Schön finde ich die Einschränkung, bereits lediglich aus Gründen der "Moral" an der Ausreise gehindert werden zu können :-D

Link
:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2010/08/reisefreiheit-fur-ddr-burger.html

update
(19.10.2014)

Keine drei Jahre später wird die Ausreise nicht nur für "Hooligans", G8-Gegner oder Friedenshetzer im Allgemeinen reduziert, nein, jetzt soll "Islamisten" der Personalausweis (PA) weggenommen werden. Daß das nur ein weitere "Pilot" ist, sollte klar sein.

Die BRD _ Behörden können bisher zwar den Reisepaß abnehmen, aber jeder kann dennoch mit PA im Schengenraum reisen, sogar nach Großbritannien, Schweiz und Türkei ... und beim letzteren helfen nette Beamte schon, nach Syrien zur IS einzureisen. Bei den eingangs Genannten wurde in den letzten Jahren die Reisefreiheit bei "Besuchsreisen" mit PA wirkungsvoll mit polizeilichen Meldepflichten unterlaufen. Dazu siehe Bitte das PAuswG und §§ 7, 8 und 24 PassG. Nach letzterer Vorschrift ist der illegale Grenzübertritt eine Straftat: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft ...". Schreiben für Meldeauflagen sehen bspw. so aus:

»Sehr geehrte Frau X, der Geltungsbereich ihres Personalausweises ... wird hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise ... dahingehend beschränkt, dass der Personalausweis nicht zum Verlassen des Gebietes des Geltungsbereichs des Grundgesetzes über eine Auslandsgrenze berechtigt. Die Beschränkung hat zur Folge, dass Ihnen die Ausreise nach § 10 des Passgesetzes untersagt ist. Nach § 24 des Passgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft, wer entgegen der Beschränkung ausreist oder auszureisen versucht. Die Maßnahme ist bis zum ... befristet.«

Die längerfristige Ausreise von "Dschihadisten" läßt sich so jedoch nicht unterbinden.

Neben der BMI-Variante, daß der Ausweis künftig eingezogen werden könnte und der Betroffene dafür ein Ersatzdokument erhält, könnte bereits heute im hoheitlichen Teil des Chipspeichers der Ausweiskarte angeordnet und gespeichert werden, "dass dieser Personalausweis nicht zum Verlassen Deutschlands berechtigt", vgl. § 6 Abs. 7 PAuswG

Dabei spielt es auch keine Rolle, ab der Ausweisinhaber seinen "persönlichen Teil" des Chipspeichers freigeschaltet hat oder nicht. Praktisch müßten dann an den Schengen-Binnengrenzen, gern an den folgenden Mautstationen, Ausweiskontrollen erfolgen. Bei der BMI-Variante "Ersatzdokument" würde eine einfache Sichtkontrolle reichen, ansonsten müßte "gescannt" werden.

Spannend ist, daß auch die Republikflucht als "Versuch der Ausreise" unter Strafe gestellt werden soll. Als Indizien für diese Straftat sollen "etwa die Kündigung der Wohnung oder das Fernbleiben vom Arbeitsplatz sein".

Tja, wenn zwei das Gleiche tun, ist es immer noch nicht das Selbe.

update
(07.01.2019)
Der "Versuch der Ausreise" aus der BRD ist unter bestimmten Bedingungen seit dem 20.06.2015 gemäß § 89a Abs. 2a StGB strafbar. Die Strafbarkeit wurde durch Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b des GVVG-Änderungsgesetzes in das Strafgesetzbuch der BRD eingefügt.

Trotz aller rechtlicher Bedenken, so durch den früheren Bundesrichter Thomas Fischer, wurde und wird dieses spezielle Strafrecht abgewendet. So durch Beschluss vom 6. April 2017 des Bundesgerichtshofs (BGH 3 StR 326/16).

In diesem Urteil ging es bspw. um jemand, der von München in die Türkei flog. Dort wurde ihm der Grenzübertritt nach Syrien verwehrt, er flog zurück und wurde beim Widerholungsversuch bereits in München festgenommen. Das Gericht betonte: "Er verfügte über ein 'One Way-Ticket' und führte neuwertige Outdoor-Bekleidung im Wert von mehreren hundert Euro, zwei Mobiltelefone und 270 € in bar mit sich; bei den Kleidungsstücken handelte es sich teilweise um solche, die auch von Soldaten in Wüstengebieten getragen werden." Das brachte den verhinderten Dschihad-Azubi 2,5 Jahre Gefängnis ein.

Wie meinte Herr Fischer so schön im Oktober 2018: "Das ist eine Strafnorm, von der man sagen muss, da stößt der Rechtsstaat an die Grenzen des Schuldprinzips: Weil da ja möglicherweise letzten Endes nicht viel mehr bestraft wird als der bloße böse Wille, der bloße idiotische Gedanke." Um etwas später zu ergänzen: "Und die Bürger müssen sich immer auch überlegen: Diese Sicherheitsanforderungen, die betreffen ja auch sie selbst (...) Das kann massiv nach hinten losgehen. Und in der Regel ist es in der Geschichte immer nach hinten losgegangen."

Dienstag, 30. August 2011

DVD - Feuerdrachen und Grünes Ungeheuer

-> Endlich erscheint auch der "illegitime" Nachfolger der Filmreihe "Das unsichtbare Visier", der "Feuerdrachen", aus dem Jahr 1981 auf DVD. Voraussichtlicher Erscheinungstermin ist der 16. September 2011.

Inhalt
»Hochangereichertes Uran verschwindet in der Wüste von Niger. Unter dem Decknamen Feuerdrachen hat die CIA und der BND ein Urankomplott mit dem israelischen Geheimdienst geschlossen. Ziel ist die nukleare Aufrüstung Israels gegen die Arabischen Nationalstaaten. Der Kundschafter Alexander, seine Freundin Katrin und der "Schläfer" und Elektronikexperte Werner Hellwitz ermitteln unter tödlicher Gefahr. Die Spuren des Urans führen über den gesamten Globus und nach und nach wird das unfassbare Ausmaß des Komplotts offenbar« (amazon.de).

Ein Teil der Handlung basiert auf der vom Mossad im November 1968 durchgeführten Operation Plumbat (Wikipedia - Achtung: Spoiler!). Untermalt wird der Zweiteiler, mit 194 Minuten Spieldauer, wie gewohnt mit der Musik von Walter Kubiczeck.

-> Nicht Nachvollziehbar wurde die Veröffentlichung des "Feuerdrachen" mit dem rd. zwanzig Jahre früher produzierten DDR-Fernsehfilm-Hit: "Das grüne Ungeheuer".

Inhalt
»Antonio Morena, ehemaliger Flieger im Zweiten Weltkrieg, verschlägt es in der Nachkriegszeit nach Südamerika. Durch eine Intrige wird er genötigt, für die Räuberarmee des grünen Ungeheuers zu fliegen, wie die ausgebeuteten und unterdrückten Indios die allmächtige "United Fruit Company" nennen. Als er sich in die junge Chabelita verliebt, muss er das Unrecht erkennen, das ihrem Volk angetan wird und wechselt auf ihre Seite. Der spannende Abenteuerfilm spielt vor dem realen Hintergrund des sogenannten Bananenkrieges im Guatemala des Sommers 1954« (amazon.de).

Hintergrund der Handlung ist der 1954 von der CIA organisierte Sturz des guatemaltekischen Präsidenten Jacobo Arbenz Guzmán im Rahmen der Operation Success bzw. Operation PBSUCCESS (Wikipedia - Achtung: Spoiler!).

Link
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B0059B84DU

DVD - Vier Panzersoldaten und ein Hund

Ein "Traum" wird wahr und Kindheitserinnerungen wach: Im Oktober 2011 erscheint die polnische Fernsehserien "Vier Panzersoldaten und ein Hund" (Czterej pancerni i pies) tatsächlich mit deutscher Synchronisation und polnischer Originalsprache auf DVD :-)


Zum Inhalt
Die vier Panzersoldaten Janek, Olgierd, Grigorij und Gustlik sind die Besatzung des T-34 Panzers mit der Nummer 102, den sie "Rudy" nennen. Gemeinsam mit ihrem treuen Begleiter, dem Schäferhund Scharik, kämpfen sie im zweiten Weltkrieg gegen die deutsche Wehrmacht. Ihr langer Weg führt sie durch Russland, über die Befreiung ihrer polnischen Heimat bis zum Sturm auf Berlin (s.a. amazon.de).

Die Serie enstand in drei Staffeln (1966, 1969 und 1970; Spieldauer rd. 19 Stunden) und war nicht nur in Polen sehr erfolgreich. Vermutlich deshalb, weil das Thema "Zweiter Weltkrieg" unterhaltsam aufbereitet und dargeboten wurde (s.a. Wikipedia).

Editionen
* Normal, 7 DVD im Schuber sowie
* Panzer Edition / Metal-Pack (8 DVDs) - Auf 5.000 Stück limitierte und nummerierte Sonderedition in einer Metallbox mit zahlreichen Extras, u.a. Ansteckpin, Begleitheft, Landkarte, Postkarte, eine Bonus-DVD mit Interviews, TV-Beiträgen und Features zur Serie sowie ein exklusiver T-34-Modellpanzer "RUDY 102" von Revell zum Selberbasteln.

Links:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B005CFXYNS
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B005CFXZ5A

Frage: Wer überlebt den 3. Weltkrieg? Anwort: Keiner, nur 4 Panzersoldaten und ein Hund!
;-)

Sonntag, 28. August 2011

Libyen und keine Ende

Da hatte die NATO letzte Woche den Mund etwas zu voll genommen - man denke an die Brüder-Story - und noch eine gute Woche gebraucht um in der Hauptstadt den Widerstand der regulären Truppen niederzukämpfen und die libysche Regierung zu zwingen, sich zu verstecken. Nicht das hier wieder ein Osama-Hussein-Phantom hochgezogen wird, schau'mer'mal.

Wie es ausschaut, hat es die NATO mit ihrem, von der See und aus der Luft erfolgten, äußerst blutigen Großangriff auf Tripolis geschafft, die grüne Flagge der libyschen Jamahiriya durch das Banner der Monarchie zu ersetzen: "Wenn das Volk mich ruft, stehe ich zu Diensten."

Kriegsentscheidend war nach meiner Meinung nicht nur die ständigen Luftangriffe, die Ausbildung und Bewaffnung der sog. "Rebellen" und deren unmittelbare Anleitung sowie Teilnahme von "Spezialkräften" der NATO-Staaten am Boden, sondern die »massive eskalierte Propaganda und Falschinformationen, um einen psychologischen Schock zu erzeugen und das Regime zum Kollabieren zu bringen.«

Offensichtlich war es der NATO mit ihren weit über 20.000 Luftangriffen gelungen, sämtliche Kommunikations- und Kommandoverbindungen der Verteidiger zu unterbrechen. Nachdem das libysche Fernsehen und Rundfunk bereits weitgehend zerstört und in Tripolis mit als erstes erobert wurde, waren die libyschen Streitkräfte auf NATO-kontrollierte Massenmedien angewiesen und die schrien "Sieg", daß es selbst mir in den Ohren weh tat. Ein komplizierte Kampfbedingung ... fast "witzig", wie alte Verbote plötzlich einen Sinn machen:
http://ddr-luftwaffe.blogspot.com/2010/02/westfernsehen-in-der-nva.html

update (29.08.2011)
Auszüge aus einem Artikel der jw vom heutigem Tag:

»Beim Vorrücken in die Städte griffen dann Kampfhubschrauber mit ihrer ungeheuren Feuerkraft direkt in die Bodenkämpfe ein.

Wie schon in den fünf Monaten zuvor bestand die Hauptaufgabe der Rebellenmilizen darin, durch ihr Vorrücken die Verteidiger zu einer Reaktion zu zwingen. Sobald diese begannen, sich den Angreifern entgegenzustellen, wurden sie von Kampfjets und Hubschrauber unter Feuer genommen. Man wird wohl nie erfahren, wie viele tausend, praktisch wehrlose Verteidiger der libyschen Souveränität dabei massakriert wurden – viele, als sie bereits auf dem Rückzug waren. So versenkten ­NATO-Jets mehrfach Boote, auf denen libysche Soldaten aus unhaltbar gewordenen Stellungen zu entkommen suchten. Daß regierungstreue Kräfte trotzdem fünf Monate lang die Verteidigungslinien halten konnten, zeugt von bemerkenswertem Mut und Entschlossenheit weiter Teile der Bevölkerung, das bisherige Gesellschaftssystem zu schützen. Sie wußten sehr gut, was für das Land auf dem Spiel steht.
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Die Angriffe aus der Luft allein hätten die Wende nicht bewirkt. Spezialeinheiten der NATO-Mächte übernahmen auch am Boden die führende Rolle. Der israelische Militärinformationsdienst DebkaFile’s berichtete als erster, daß an der Spitze der Sturmangriffe auf Tripolis britische, französische, jordanische und katarische Elitetruppen standen. Großbritannien setzte demnach Kommandos des Special Air Service (SAS) ein, Frankreich »2REP«-Fallschirmjäger-Einheiten und Jordanien die »Königlichen Spezialkräfte«, die auf Straßenkämpfe und Angriffe auf befestigte Stellungen wie Ghaddafis Militär-Komplex spezialisiert seien. Angaben von DebkaFile sind aufgrund seiner Nähe zu israelischen Geheimdiensten mit Vorschicht zu genießen, sie wurden jedoch bald von der US-Nachrichtenagentur AP, britischen Zeitungen und der New York Times bestätigt.
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Die plötzliche »Verbesserung der Operationsfähigkeit« und »Koordination der Kampftätigkeit« der Rebellen-Milizen ließe sich nach Ansicht von Militärexperten ohne Beteiligung ausländischer Bodentruppen auch gar nicht erklären. Mit dem zunehmendem Einsatz von bewaffneten US-Predator-Kampfdrohnen sei der Weg für die vorrückenden Rebellen freigeräumt worden. Die Killer-Drohnen konnten auch in Stadtnähe »Präzisionsschläge« durchführen und so den Rebellen einen raschen Vormarsch durch Zawiya auf Tripolis ermöglichen.

Der britische Guardian (23. August) berichtete von der Beteiligung »einer Anzahl« aktiver Mitglieder britischer Spezialkräfte als auch von ehemaligen Soldaten des SAS, die schon lange als Söldner im Land sind. Auch Elitetruppen aus Frankreich, Katar und Jordanien seien wohl mit von der Partie.
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Nachdem der größte Teil der Hauptstadt in den Händen der Rebellen sei, hätten die SAS-Truppen, die in arabischer Zivilkleidung und mit denselben Waffen wie die Rebellen operieren, nun den Auftrag, Ghaddafi zu finden.

Eine Hauptfront beim Angriff war offensichtlich die der Propaganda ...«
http://www.jungewelt.de/2011/08-30/046.php

Montag, 22. August 2011

Libyen - Endspiel

Da führt die westliche Wertegemeinschaft mittels ihrer NATO seit über 5 Monaten Krieg gegen den afrikanischen Wüstenstaat und endlich scheint das Ziel in greifbare Nähe gerückt zu sein: SIEG schreit es aus allen Medien ... nach 156 Bombentagen.

Da hatten sich das die NATO-Boys so schön ausgedacht, einfach den alten Kosovo-Plan aus der Schublade: Wir stellen die Luftwaffe, ihr die Bodentruppen und dann ist es schnell vorbei. Aber anders als die Albaner in Jugoslawien und deren fanatische UCK, waren die Rebellen der abtrünnigen Stämme offenbar rationaler: Wenn schon die NATO uns hilft, warum soll ich dann noch mein Leben riskieren?! Da ist es besser mich sonnenbebrillt mit Pickup und Waffe vor den Kameras der Welt in Positur zu stellen und ablichten zu lassen. Oder plündern und alte Rechnunge begleichen oder gleich viel besser schon mal im Hinterland um die zukünftigen Pfründe kämpfen.

Jugoslawien - ein europäischer, wenn auch bürgerkriegsgebeutelter Industriestaat, konnte sich durch geschickten und sukzessiven Einsatz seiner Luftverteidigung fast drei Monate halten. Und ein afrikanischer Staat, ohne Einsatz von Luftverteidigungsmitteln, fast doppelt so lange. Militärisch gesehen, ist das oberpeinlich.

Als dann noch der "Militärkommandeur" der Seperatisten in Benghazi, Abdulfattah Junis (Abdel Fatah Younis) am 8. Juli 2011 unter dubiosn Umständen ums Leben kam, scheint den USA der Kragen geplatzt zu sein. Sie haben die »ganzen Möchtegern-Militärs und Stümpern in Rom, London und Paris und ihren "Rebellen"« auf ihre Plätze verwiesen. »Sie haben die Initiative an sich gezogen und ebenso das Militärkommando über alle Statisten, also die "Rebellen"-Milizen, Nato-Kräfte, Spione, Attentats-Kommandos, etc. Das ausführende Kommando hat die CIA. Diese ganze "Operation Meerjungfrau" trägt von A bis Z die Handschrift von General David Petraeus. Vor allem zeichnet sich diese Operation durch militärische Intelligenz aus, zum ersten Mal seit dem US-initiierten Aufstand und Putsch gegen das Gaddafi-Regime (an den Putsch haben sich verschiedene andere Militärmächte drangehängt und versucht, diesen zu beeinflussen).«

Diese Operation läuft zur Zeit. Allein am Sonntag, den 21. August 2011, starben nur bei den Kämpfen um die Hauptstadt Tripolis 1.300 Menschen. Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil der Operation: »massive eskalierte Propaganda und Falschinformationen, um einen psychologischen Schock zu erzeugen und das Regime zum Kollabieren zu bringen.« Hammer finde ich, wie »der älteste Sohn von Muammar el Gaddafi gestern festgesetzt wurde und von wem, ... Mohammad Gaddafi, der keine Ämter im Regime bekleidet, wurde während eines Interviews mit Katars Hollywood-Behörde "Al Jazeera" festgesetzt, nachdem im Haus Schüsse ausgebrochen waren. Durch wen diese Operation erfolgte, ist, nun ja, "unklar". Nachher säuselte "Al Jazeera", Gaddafis ältester Sohn habe sich "ergeben".«

Weitere Informationen erfährt der geneigte Leser u.a. in diesem Beitrag, von dem auch obige Zitate stammen (Verlinkungen sind von mir):
http://www.radio-utopie.de/2011/08/22/live-ticker-und-einschatzung-zur-situation-in-tripolis-und-libyen/

Nun, wie es scheint, geht eine Ära Libyens vorbei, in der es das beste Schul-, Wohlfahrts- und Gesundheitssystem Afrikas hatte. Ab jetzt wird das Ölgeld nach London und New York fließen ... und Sarkozy braucht wohl nichts von den Wahlkampfspenden aus 2007 oder aus den "Geldkoffern" zurückzuzahlen.

Wie schreibt der russische Afrika-Beauftragte, Michail Margelow, so offen und schön formuliert: »Aufgrund der wichtigen geostrategischen Lage Libyens im Mittelmeer, seiner Naturschätze und der besonderen Beziehungen zu den europäischen Ländern liege eine besondere Verantwortung auf den Siegern«.

update (23.08.2011)
Nach offiziellen Angaben seien vom Beginn der Angriffe im NATO-Verbund, am 31. März 2011, bis zum 21. August 2011 insg. 19.877 Lufteinsätze geflogen, darunter seien "7.505 Angriffe auf libysche Ziele" gewesen. Was letzteres bedeuten soll: »Strike sorties are intended to identify and engage appropriate targets, but do not necessarily deploy munitions each time" ... also "nur" 12.371 Angriffe mit vorrangigen Ziel Waffen einzusetzen oder doch "umgekehrt"!? Letztlich wären es ca. 150 Luftangriffe pro Tag gewesen, wobei mir nicht bekannt ist, wie massiv diese Angriffe waren, vgl. Schlußfolgerungen der NATO aus 1999 (unten).

Wie auch immer, die Rebellen melden selbst stolz 2.000 tote Menschen in Tripolis während dessen Einnahme. Dann wurde die "Residenz" von der NATO bombardiert und anschließend durch deren "Rebellen" besetzt ... die machen das, was sie immer taten: Sie plündern im großen Stil. Aber wir werden gleich beruhigt: +++ Öl-Anlagen nicht beschädigt +++ Puhhh, "Glück" gehabt :-(