Freitag, 1. Februar 2008

"Verharmlosung" von Handlungen die unter einer Gewalt- und Willkürherrschaft begangen wurden

Es ist seit 2005 bekannt, daß die BRD an folgender Gesetzesänderung bastelt:

Drucksache 15/4832: "Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ... öffentlich oder in einer Versammlung eine Handlung ... die unter einer anderen Gewalt- und Willkürherrschaft begangen wurde, soweit die Handlung durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts, dessen Zuständigkeit die Bundesrepublik Deutschland anerkannt hat, festgestellt ist, billigt, rechtfertigt, leugnet oder gröblich verharmlost."

Der völlig korrekte Kommentar der jw dazu: »Das kann auf einen selbst ausgefertigten Persilschein für den Jugoslawienkrieg von 1999 hinauslaufen, der in offizieller Version einen laufenden Völkermord unterband. Das internationale Gericht dafür hat man sich ebenso per NATO wie seinerzeit das Mandat zum Überfall geschaffen. Wer imperialistische Kriege führt, schöpft das Recht.«

Dafür reicht bereits ein Gerichts-Beschluss: »"Das Gericht beschließt, dass es Völkermord-Taten waren, die die Armee der bosnischen Serben in Srebrenica begangen hat", sagte IGH-Präsidentin Rosalyn Higgins.«

Übrigens steht es für alle "Rechtgläubigen" außer Frage, daß die DDR als solche eine "Gewalt- und Willkürherrschaft" war, die vorm EUGH entsprechend "gewürdigt" wurde (Krenz & Co.) und mithin das bloße Hinterfragen der über 1.000 "Mauertoten" der "Arbeitgemeinschaft 13. August" oder die Darstellung von "guten DDR - Dingen" strafwürdig werden könnte. Damit wären Seiten wie meine naheliegend "verharmlosend" :-(

Aus der Gesetzesbegründung: »§ 130 Abs. 3 Nr. 2 StGB (neu) ergänzt die bisherige Strafvorschrift und stellt auch das Billigen, Rechtfertigen, Leugnen oder Verharmlosen entsprechender Handlungen anderer Gewalt- und willkürherrschaften unter Strafe. Mit der Einschränkung, dass die Handlungen durch die rechtskräftige Entscheidung eines internationalen Gerichts festgestellt wurden, soll nur das Billigen, Leugnen oder Verharmlosen von als geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen unter Strafe gestellt werden. Die entsprechende Vorgabe von Artikel 6 Abs. 1 des Zusatzprotokolls wurde daher in die Strafbestimmung in § 130 Abs. 3 Nr. 2 StGB (neu) übernommen.«

Die Begründung, warum die geplante Änderung in 2005 "auf Eis gelegt" wurde: »Die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene Umsetzung von Vorgaben aus Artikel 6 Abs. 1 des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über Computerkriminalität mittels Computersystemen begangener Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art in innerstaatliches Recht wird zurückgestellt, da der luxemburgische EUVorsitz die Beratungen zu dem Entwurf eines EU-Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wieder aufgenommen hat. Dieser Entwurf beinhaltet Strafbestimmungen, die von der Zielsetzung her den Strafbestimmungen entsprechen, die das Erste Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Übereinkommenenthält, welches mit der geplanten Änderung von § 130 Abs. 3 StGB umgesetzt werden sollte. Die Umsetzung des Ersten Zusatzprotokolls soll zurückgestellt werden, bis das Beratungsergebnis zu dem EU-Rahmenbeschluss vorliegt, der dann gleichzeitig mit dem Ersten Zusatzprotokoll umgesetzt werden sollte.«

Mal abgesehen davon, daß ich die Vorschrift nie unter "Computerkriminalität" gesucht hätte, das "Cybercrime - Übereinkommen" (dem wir auch die "Vorratsdatenspeicherung" zu verdanken haben) wurde maßgeblich von der BRD vorangetrieben. Zum Gesetzgebungsverfahren siehe meinen Beitrag hier.

Ich gehe davon aus, daß nachdem o.g. "Beratungsergebnis" vorliegt, zügig mit der nationalen Umsetzung, hier: Ausdehnung des Volksverhetzungs - Paragraphen, begonnen wird. Da die Vorlagen noch auf den ministeriellen PCs schlummern, rechne ich damit, spätestens im Jahr 2013 meine diesbezüglichen Seiten ("Ehrenhain" und "Jugoslawien - Krieg" vom Netz nehmen zu müssen. Bei "DDR-Luftwaffe.de" insgesamt, würde ich ggf. das Strafverfahren^^^^befehl abwarten .... oder ich werde einfach von den Providern gesperrt. Nach diesem Betrag kann ich mich noch nicht einmal mit "fehlendem Tatvorsatz" herausreden :-(

Zwischenzeitlich wurde zumindest die Ratifizierung des "Cybercrime - Übereinkommen" in die Wege geleitet und der Bundesrat hatte nichts dagegen. Das Gesetz wurde vom Bundestag in erster Lesung am 13.12.2007 in die Ausschüsse verwiesen.

Ok, ich höre es schon: "Paranoia", "so Schlimm wird es schon nicht kommen" ... hätte ich vor fünf Jahren, also 2003 - als das Cybercrime-Übereinkommen schon über ein Jahr existierte - z.B. erzählt, daß ein halbes Jahr jeder Ort gespeichert wird von wo aus mit Handy telefoniert wird und noch dazu mit wem, wie lange, wären die Reaktionen die gleichen gewesen. Einige wußten es allerdings schon, vgl.:

EDIT (23.02.2008)
Man trommelt medial, um "das Volk" auf die Gesetzesverschärfung einzustimmen. Aus Spiegel - online von heute:

»Haderthauer: .... Genauso klar und konsequent wie wir gegen die Rechtsradikalen vorgehen, müssen wir auch gegen die Linksradikalen vorgehen. Da könnte man auch über strafrechtliche Konsequenzen nachdenken.
SPIEGEL ONLINE: Sie spielen auf den Volksverhetzungsparagrafen im Strafgesetzbuch an, der die Verherrlichung der NS - Diktatur unter Strafe stellt?
Haderthauer: Es muss jedenfalls eine Ahndung der Verhöhnung von SED-Opfern geben.«

Christine Haderthauer ist Generalsekräterin der CSU. Allerdings ist wohl nicht nur ihre die Fähigkeit in historischen Zusammenhängen zu denken eingeschränkt. Auch Herr Ulrich Maurer von der Partei "DIE LINKE" fühlte sich die Tage gemüßigt im Bundestag folgendes ahistorisch zu äußern: »Wer die Stasi und die Mauer gut findet, hat in unseren Parlamentsfraktionen nichts verloren« (Bundestag - Plenarprotokoll 16/145). Halten wir beiden zugute, dass sie aus den gebrauchten Bundesländern kommen ... ;-)

update (27.01.2009)
Die Anglegenheit scheint vorläufig vom Tisch, nachdem der "fraktionslose" Abgeordnete im Bundestag Henry Nitzsche bereits Mitte 2008 am die Bundesregierung fragte: "Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund sich häufender Verharmlosungen von geschehenem DDR-Unrecht auch durch Mitglieder der Partei DIE LINKE. eine dahingehende Erweiterung des § 130 Abs. 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) für nötig, wodurch künftig die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung von unter der Herrschaft der SED begangenen Verbrechen unter Strafe gestellt wird?"
Die Anwort vom 5. August 2008 war kurz und bündig: "Die Bundesregierung hält eine Änderung des § 130 Abs. 3 StGB nicht für nötig."

Drucksache 16/10097 (PDF) Schau`mer`mal, welcher Paragraph demnächst entsprechend geändert wird ;)

2 Kommentare:

  1. Nachdem im Sommer 2009 die OSZE Faschismus und Sozialismus gleichgesetzt hatte, wurde ein Entsprechender EU-Vorstoß bislang abgewiesen: »Die Europäische Kommission hat der so genannten "Ostgruppe" untersagt, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das jegliche "öffentliche Billigung, Negierung und Trivialisierung der Verbrechen des Totalitarismus" als strafrechtliche Verbrechen anerkennen würde ....

    EU-Justizsprecher Matthew Newman sagte, die EU könne die Idee des "Doppelvölkermords" nicht akzeptieren: "Es geht um Folgendes: Was sie (die Kommunisten) getan haben, ist offensichtlich schrecklich. Aber die kommunistischen Regimes zielten nicht auf ethnische Minderheiten."«
    Quelle

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  2. * "Ein EU-Rahmenbeschluß aus dem Jahr 2008 legt fest, daß Zweifel an der offiziellen Version der Geschehnisse in Srebrenica während des Bosnien-Kriegs strafbar sind; in der Schweiz kann man wegen der Leugnung des Völkermords an den Armeniern vor Gericht landen, während einem in der Türkei genau dessen Behauptung zum Verhängnis werden kann; und wer in Ungarn, Litauen oder Polen nicht gewillt ist, die Sowjetunion als völkermordendes Verbrecherregime anzusehen, ist ebenfalls ein Fall für den Staatsanwalt" (AG Friedensforschung

    * Brüssel, den 22.12.2010, KOM(2010) 783 endgültig, BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT, Maßnahmen zum Gedenken an die Verbrechen totalitärer Regime in Europa: "..., dass eine Ahndung auf der Grundlage anderer strafrechtlicher Vorschriften, beispielsweise des Verbots der Anstiftung zu Hass oder der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nicht auszuschließen wäre." 52010DC0783

    * Straffreiheit für Leugnung kommunistischer Verbrechen: Schriftliche Anfrage von Andreas Mölzer (MdEP) vom 17. Jänner 2011 an die Kommission zur Straffreiheit für Leugnung kommunistischer Verbrechen: andreas-moelzer.at

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