Eigentlich ist es nicht zu fassen, da kennt das bundesdeutsche StGB eine ganze Reihe von Strafandrohungen im Zusammenhang mit "Terrorismus", insbesondere die §§ 127 bzw. 129a ff. Aber, wer zum Teufel ist ein "Terrorist", was eine "terroristische Vereinigung"?! Man weiß ja nie, vielleicht sitzt man zufällig neben einem in der S-Bahn und hat dann gleich die gesamten Möglichkeiten der Strafprozeßordnung am Hals, von den geheimen Möglichkeiten der demokratisch kontrollierten Geheimdienste ganz zu schweigen ....
Da wir in einem Rechtsstaat leben, ist das natürlich alles ganz rechtsstaatlich geregelt. So ist jemand "Terrorist" oder terroristische "Gruppe oder Organisation", wenn der Rat der Europäischen Union das beschlossen und veröffentlicht hat.
Nun schaut man als braver Staatsbürger naheliegend beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / Bereich Ausfuhr / Embargos / Terrorismus vorbei und schwubs liest man von "Osama und den 40 Terroristen" sowie "sonstigen Terrorverdächtigen". Noch einen Unterbereich tiefer können Listen eingesehen werden. "Sonstige Terrorverdächtige" stehen demnach hier:
Beschluss des Rates 868/2007/EG vom 20. Dezember 2007 (Terrorismus, sonstige) (pdf 55 KByte)
Natürlich dürfen wir die "Berichtigung" der Terroristenliste vom gleichen Tag nicht übersehen:
Berichtigung des Ratsbeschlusses 2007/868/EG vom 20. Dezember 2007 (Terrorismus, sonstige) (pdf 49 KByte)
Nun, da werde ich mir mal die 35 Einzelpersonen und 30 Gruppen oder Organisationen merken, nicht daß ich plötzlich Sympathien für die kurdische "PKK" oder gar "kommunistischen Partei der Philipinen" zeige, könnte mir teuer zu stehen kommen.
Aber ooops, da gibbet noch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2007/871/GASP vom 20. Dezember 2007 (Terrorismus, sonstige) (pdf 61 KByte) - auch vom gleichen Tag!!!
Nun sind es plötzlich und unvermutet 54 Einzelterroristen und 48 Terrorgruppen bzw. -organisationen! Was denn nun?! Schwer verunsichert .....
»Diese Verordnungen gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar und sind, ohne dass nationale Umsetzungsmaßnahmen erforderlich wären, von allen zu beachten, unabhängig davon, ob sich die in den Namenslisten aufgeführten Personen, Vereinigungen, Organisationen oder Unternehmen in Deutschland oder in einem sonstigen Land befinden« a.o.a.O.
update (12.08.2012)
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2012/08/terrorliste-iii.html
update (12.08.2012)
http://ddr-luftwaffe.blogspot.de/2012/08/terrorliste-iii.html
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