Bekanntlich durften DDR - Bürger nur sehr eingeschränkt in das nichtsozialistische Ausland ausreisen. Ein wesentlicher Grund war - neben dem Mangel an freikonvertierbarer (käuflicher) Währung - die Gefahr der Abwerbung von Fachkräften mittels bessere Bezahlung durch die BRD und Westberlin.
Nun unterlagen DDR - Bürger auch bei der Einreise in nichtsozialistische Staaten nicht unerheblichen Restriktionen: So mußten DDR - Bürger, die in andere NATO -Staaten als die BRD reisen wollten, zwanzig Jahre lang zuerst eine Genehmigung (Visa? Pässe?) eines "Alliierten Reiseamtes" ("Combined Travel Board"?) einholen. Das erforderte zusätzlich eine vorherige Einreise in Westberlin. Erst mit Beginn des Entspannungsprozesses (Moskauer Vertrag), wurde dieses Amt zum 26. März 1970 aufgelöst bzw. "ausgesetzt", vgl.: Chronik der SBZ/DDR - Enzyklopädie der DDR, S. 260 (DDR-Handbuch, S. 1584) (c) Bundesministerium des Innern.
Es kann mit den westlichen Reisebeschränkungen für DDR - Bürger nicht zu Ende gewesen sein bzw. muß es noch andere gegeben haben. Im DDR-Handbuch steht folgendes: » ... in Zeiten der Entspannungspolitik und nach Lockerung der gegen die DDR verhängten diplomatischen Blockade [!] gelang [!] es dem Reisebüro - und später auch "Jugendtourist" -, Verträge über touristische Auslandsreisen mit Agenturen u.a. in Finnland, Schweden, Jugoslawien oder Österreich abzuschließen; ...«, vgl.: Lexikon der Organisationen und Institutionen - Reisebüro der Deutschen Demokratischen Republik, S. 11. & Chronik der SBZ/DDR - Digitale Bibliothek Band 32 - Enzyklopädie der DDR, S. 9484.
Bei diesen Beschränkungen handelt es sich noch nicht einmal um Auswirkungen des Alleinvertretungsanspruchs der BRD / Hallsteindoktrin oder dem Zurückdrängen "kommunistischen Einflusses" oder der Organisation von Kinderferienlagern in die DDR, sondern ganz "normale" Diskriminierungen. Leider finde ich heutzutage nichts weiter zu diesem Thema .
Bitte diesen Beitrag als "Flaschenpost" werten und falls jemand Hinweise / Tipps hat ... bitte nur ernstgemeinte Zuschriften ;-)
Nun unterlagen DDR - Bürger auch bei der Einreise in nichtsozialistische Staaten nicht unerheblichen Restriktionen: So mußten DDR - Bürger, die in andere NATO -Staaten als die BRD reisen wollten, zwanzig Jahre lang zuerst eine Genehmigung (Visa? Pässe?) eines "Alliierten Reiseamtes" ("Combined Travel Board"?) einholen. Das erforderte zusätzlich eine vorherige Einreise in Westberlin. Erst mit Beginn des Entspannungsprozesses (Moskauer Vertrag), wurde dieses Amt zum 26. März 1970 aufgelöst bzw. "ausgesetzt", vgl.: Chronik der SBZ/DDR - Enzyklopädie der DDR, S. 260 (DDR-Handbuch, S. 1584) (c) Bundesministerium des Innern.
Es kann mit den westlichen Reisebeschränkungen für DDR - Bürger nicht zu Ende gewesen sein bzw. muß es noch andere gegeben haben. Im DDR-Handbuch steht folgendes: » ... in Zeiten der Entspannungspolitik und nach Lockerung der gegen die DDR verhängten diplomatischen Blockade [!] gelang [!] es dem Reisebüro - und später auch "Jugendtourist" -, Verträge über touristische Auslandsreisen mit Agenturen u.a. in Finnland, Schweden, Jugoslawien oder Österreich abzuschließen; ...«, vgl.: Lexikon der Organisationen und Institutionen - Reisebüro der Deutschen Demokratischen Republik, S. 11. & Chronik der SBZ/DDR - Digitale Bibliothek Band 32 - Enzyklopädie der DDR, S. 9484.
Bei diesen Beschränkungen handelt es sich noch nicht einmal um Auswirkungen des Alleinvertretungsanspruchs der BRD / Hallsteindoktrin oder dem Zurückdrängen "kommunistischen Einflusses" oder der Organisation von Kinderferienlagern in die DDR, sondern ganz "normale" Diskriminierungen. Leider finde ich heutzutage nichts weiter zu diesem Thema .
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Seit Oktober 2010 gibt es diesen Wikipedia - Artikel dazu:
AntwortenLöschenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Allied_Travel_Office:
"Das Allied Travel Office (ATO, auch Allied Travel Board) war eine Behörde der drei westlichen Besatzungsmächte USA, England und Frankreich, die für die Ausstellung befristeter Reisedokumente für Reisen von Bürgern der DDR in Staaten, die die DDR nicht völkerrechtlich anerkannten, zuständig war ... Die Behörde befand sich in der Elßholzstraße 32 in Berlin-Schöneberg im rückwärtigen Gebäudeteil des ehemaligen Preußischen Kammergerichts, in dem sich nach 1945 der Alliierte Kontrollrat befand ... Die Politik der Nichtanerkennung der DDR (Hallstein-Doktrin) bezog sich auch auf die Anerkennung der Reisepässe der DDR, daher brauchte bis 1970 jeder Bürger der DDR um ins westliche Ausland reisen zu können ein sogenanntes „Temporary Travel Document“ (TTD). Die Vergabe der TTDs folgte politischen Vorgaben, und stellte ein äußerst wirksames Instrument zur Kontrolle der DDR-Auslandsaktivitäten dar. Über die Vergabe von TTDs an hohe Repräsentanten der DDR wurde im Politischen Rat der NATO abgestimmt.
Die Vergabe war von Beantwortung von Fragen verbunden. Der Bescheid über die Vergabe dauerte mehrere Wochen, diese Verzögerung war besonders hinderlich für die Planung einer Auslandsreise. Handelsfunktionäre bekamen sehr leicht die Genehmigung, während Funktionären, Künstlern oder Sportlern die Einreise verweigert wurde. Schon der leiseste Verdacht, die Reise sei politisch motiviert, reichte für die Verweigerung aus."
s.a.: http://books.google.de
Zu Jugendtourist:
AntwortenLöschen"Schwierig waren die wenigen Reisen ins “nicht sozialistische„ Ausland. Frankreich, Finnland, Dänemark, Österreich, England, das Saarland - nach 1973 wollte sich die DDR mehr öffnen. Das Visum musste über Travelbord Berlin-Charlottenburg beantragt werden. “Kam der Stempel drei Tage vor Reisebeginn nicht, war das eine große Enttäuschung und nie nachzuvollziehen„, erinnert er sich."
lr-online