Westzonen / BRD: Genehmigungspflicht für den Bezug von Zeitungen aus der DDR
»Nach der Alliierten Kontrollratsdirektive Nr. 55 war die freie Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften, die von den einzelnen Besatzungsmächten lizenziert waren, in allen Besatzungszonen erlaubt. Mit der Zentralisierung und Verstaatlichung des Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone (SMAD- Befehl Nr. 105 vom 8.6.1948, Postzeitungsamt gegr. am 1.8.1948) wurde auch der Vertrieb westlich lizenzierter Zeitungen und Zeitschriften in der sowjetischen Besatzungszone« eingestellt.
Neben dem beginnenden Kalten Krieg, dürfte die kurz darauf erfolgte Spaltung Deutschlands - durch die separate Währungsreform am 21.06.1948 in Westdeutschland und mit etwas Verzögerung in den westlichen Sektoren von Berlin - wesentlichen Einfluß auf die Entscheidung gehabt haben. Ich erinnere auch an Art. VIII des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 i.d.F. vom Herbst 1949, das nur für die Westzonen galt und u.a. das "genehmigungslose Verbringung" Devisen aus dem Westen Deutschlands in den Osten verbot. Für die Westsektoren Berlins galt entsprechend die Kommansanturverordnung Nr. 500. Die westdeutsche "Bank deutscher Länder" war bereits durch Art. III Ziff. 15 Buchts. c des Militärregierungsgesetzes Nr. 60 geschaffen worden. Die Zeitungen mußten auch "irgendwie" bezahlt werden.
Und dann gab es seit 1948 einen »Boykott der Ostzeitungen, deren Bezug später (Staatsschutzgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland) genehmigungspflichtig gemacht wurde.«
»Anstoß zur völligen Liberalisierung des Bezuges von DDR-Zeitungen in der Bundesrepublik gab ein Vorschlag Ulbrichts auf der II. Bitterfelder Konferenz am 25.4.1964: "... wären wir bereit, einige westdeutsche Zeitungen, wie etwa 'Die Zeit' oder die 'Süddeutsche Zeitung', bei uns zum Verkauf auszulegen, wenn die Garantie gegeben wäre, daß in Westdeutschland das 'Neue Deutschland' in gleichem Maße öffentlich verkauft wird." Das SED-Zentralorgan 'Neues Deutschland' schlug daraufhin der Hamburger Wochenzeitung 'Die Zeit' zur Vorbereitung dieses Z. [Zeitungsaustausches] einen 'vereinbarten Artikelaustausch' vor, der aber nach einem ersten gegenseitigen Artikelabdruck vom 'ND' abgebrochen wurde (Die Zeit 14.8.1964). Zögerndes Verhalten der Bundesregierung (Erhard) und neue Bedingungen der DDR (Vereinbarungen auf Regierungsebene) führten in der Frage des Z. zu keinem Ergebnis ....« Da hatte die BRD wohl wieder eine Anerkennung der Existenz der DDR durch die Hintertür befürchtet :-D
»Nach der Alliierten Kontrollratsdirektive Nr. 55 war die freie Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften, die von den einzelnen Besatzungsmächten lizenziert waren, in allen Besatzungszonen erlaubt. Mit der Zentralisierung und Verstaatlichung des Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone (SMAD- Befehl Nr. 105 vom 8.6.1948, Postzeitungsamt gegr. am 1.8.1948) wurde auch der Vertrieb westlich lizenzierter Zeitungen und Zeitschriften in der sowjetischen Besatzungszone« eingestellt.
Neben dem beginnenden Kalten Krieg, dürfte die kurz darauf erfolgte Spaltung Deutschlands - durch die separate Währungsreform am 21.06.1948 in Westdeutschland und mit etwas Verzögerung in den westlichen Sektoren von Berlin - wesentlichen Einfluß auf die Entscheidung gehabt haben. Ich erinnere auch an Art. VIII des Militärregierungsgesetzes Nr. 53 i.d.F. vom Herbst 1949, das nur für die Westzonen galt und u.a. das "genehmigungslose Verbringung" Devisen aus dem Westen Deutschlands in den Osten verbot. Für die Westsektoren Berlins galt entsprechend die Kommansanturverordnung Nr. 500. Die westdeutsche "Bank deutscher Länder" war bereits durch Art. III Ziff. 15 Buchts. c des Militärregierungsgesetzes Nr. 60 geschaffen worden. Die Zeitungen mußten auch "irgendwie" bezahlt werden.
Und dann gab es seit 1948 einen »Boykott der Ostzeitungen, deren Bezug später (Staatsschutzgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland) genehmigungspflichtig gemacht wurde.«
»Anstoß zur völligen Liberalisierung des Bezuges von DDR-Zeitungen in der Bundesrepublik gab ein Vorschlag Ulbrichts auf der II. Bitterfelder Konferenz am 25.4.1964: "... wären wir bereit, einige westdeutsche Zeitungen, wie etwa 'Die Zeit' oder die 'Süddeutsche Zeitung', bei uns zum Verkauf auszulegen, wenn die Garantie gegeben wäre, daß in Westdeutschland das 'Neue Deutschland' in gleichem Maße öffentlich verkauft wird." Das SED-Zentralorgan 'Neues Deutschland' schlug daraufhin der Hamburger Wochenzeitung 'Die Zeit' zur Vorbereitung dieses Z. [Zeitungsaustausches] einen 'vereinbarten Artikelaustausch' vor, der aber nach einem ersten gegenseitigen Artikelabdruck vom 'ND' abgebrochen wurde (Die Zeit 14.8.1964). Zögerndes Verhalten der Bundesregierung (Erhard) und neue Bedingungen der DDR (Vereinbarungen auf Regierungsebene) führten in der Frage des Z. zu keinem Ergebnis ....« Da hatte die BRD wohl wieder eine Anerkennung der Existenz der DDR durch die Hintertür befürchtet :-D
»Die in der Bundesrepublik Deutschland notwendige Änderung der Staatsschutzgesetzgebung (Genehmigungspflicht für den Bezug von Zeitungen aus der DDR) erfolgte 1968 (große Koalition): ab 1. 8. wurde der Bezug zunächst befristet bis März 1971, ab 1.4.1971 (sozialliberale Koalition) unbefristet, freigegeben.«
Alle Zitate aus:
DDR-Handbuch: Zeitungsaustausch. Enzyklopädie der DDR, S. 7195 (vgl. DDR-HB, S. 1535) (c) Bundesministerium des Innern
http://www.digitale-bibliothek.de/band32.htm, s.a.:
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv012281.html,
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/golodkow.html sowie
"Fünfzig Jahre Deutsche Mark: Notenbank und Währung in Deutschland seit 1948" von Ernst Baltensperger, Deutsche Bundesbank
Hinweis:
Hervorhebungen und Verlinkungen sind stets von mir. Die Message / Aussage der Publikationen aus denen ich zitiere, mache ich mir regelmäßig nicht zu eigen.
»In der Bundesrepublik waren DDR-Korrespondenten zwar seit 1954 vertreten, aber auch hier setzten die Behörden neben der strafrechtlichen Verfolgung vor allem auf die Einschränkung des Informationszugangs.«
AntwortenLöschen»Der Verkauf von ostdeutschen Presseorganen war im Westen nach Paragraf 93 des Strafgesetzbuches ("Herstellung verfassungsverräterischer Publikationen") verboten und konnte sogar zu einer Gefängnisstrafe führen.«
http://www.bpb.de/geschichte/zeitgeschichte/deutschlandarchiv/139630/mit-dem-ruecken-zur-mauer?p=2